Alle sieben Jahre, das nächste Mal 2029, sind alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer:innen zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Wenden Sie sich bei diesem komplexen Thema am besten an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
Sollte Sie in Steuerangelegenheiten noch niemand beraten, können Sie hier bei DATEV SmartExperts einen Experten oder eine Expertin zum Thema Grundsteuer finden, mit denen Sie direkt mit der kollaborativen Erstellung der Grundsteuererklärung beginnen können.
Bitte beachten Sie, dass ggfs. Säumniszuschläge drohen, wenn die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht fristgerecht efolgt.
Die Onlinebeantragung von Dokumenten rund um Ihr Eigentum, erfolgt ganz einfach und schnell über unseren Shop. Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit selbstständig fehlende Dokumente zu beantragen. Sie können allerdings auch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater darum bitten, die Beantragung für Sie durchzuführen.
Folgende Dokumente stehen für die Beantragung zur Auswahl: Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Altlastenauskunft, Baulastenauskunft und Flächennutzungsplan.
Dieses Jahr sind alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer:innen zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Der veraltete Einheitswert wird durch die Neubewertung ersetzt. Wenden Sie sich bei diesem komplexen Thema am besten an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin, dann können Sie direkt mit der kollaborativen Erstellung der Grundsteuererklärung im Mandantenportal beginnen – fehlende Dokumente online beantragen und fehlende Angaben abrufen.
Sollte Sie in Steuerangelegenheiten noch niemand beraten, können Sie hier bei DATEV SmartExperts einen Experten oder eine Expertin zum Thema Grundsteuer finden, mit denen Sie direkt mit der kollaborativen Erstellung der Grundsteuererklärung beginnen können.
Sie möchten Ihre Grundsteuererklärung eigenständig erstellen, weil Sie bisher auch Ihre Steuererklärungen selber gemacht haben?
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Die Softwarelösung in Verbindung mit einem unserer Partner führt Sie Schritt für Schritt durch die verpflichtende Grundsteuererklärung.
Berät Sie eine steuerberatende Person zu Ihren Immobilien und Grundstücken? Dann können Sie kollaborativ im Mandantenportal von GrundsteuerDigital für Steuerberatende Ihre Grundsteuererklärung erstellen. Sprechen Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin einfach mal auf GrundsteuerDigital an.
Besonders bei der Deklaration der Grundsteuerwerte von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft empfehlen wir die Erstellung der Grundsteuererklärung mit Hilfe einer Steuerkanzlei.
Die Softwarelösung in Verbindung mit einem unserer Partner führt Sie durch die Erfassung Ihrer Grundsteuerdaten und ermöglicht die digitale Übermittlung der Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte an das zuständige Finanzamt.
Datenerfassung und automatisierte Neubewertung von Grundstücken und Immobilien.
Über GrundsteuerDigital Dokumente wie den Grundbuchauszug oder Flurkarten digital anfordern.
Direkte und digitale Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
„Mit GrundsteuerDigital und einem unserer Partner einfach die Grundsteuererklärung erstellen und digital abgeben.”
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GrundsteuerDigital – Deutschlands Lösung #1 zur Umsetzung der Grundsteuerreform für Steuerberater, Unternehmen und Privatpersonen.
Wir laden Sie als Premium-Abonnent/in exklusiv zum jährlichen Steuerberaterforum ein, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen an neuen Produktideen und Weiterentwicklungen arbeiten.
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Mindestumsatz pro Jahr
Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.
Preis pro ELSTER-Übertragung
Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.
Massenbescheidprüfung mit OCR
Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.
Fristenkontrolle
Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage
Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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