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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen fino taxtech GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Online- und Mobil-Dienstleistungsangebots www.grundsteuer-digital.de (nachfolgend auch „GrundsteuerDigital“ oder “Software” genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich rechtmäßig für den oben genannten Dienst registriert hat und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot für GrundsteuerDigital Funktionsumfang Unternehmen richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Der Betreiber behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden vor Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden mit dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis abzugleichen. Nicht teilnahmeberechtigt sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Für die Nutzung von GrundsteuerDigital gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechend vereinbarten Preise. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese AGB und die vereinbarten Preise gelten auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese AGB regeln nur die Leistungsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden für das Angebot GrundsteuerDigital. Im Verhältnis zu Mitarbeitern des Kunden handelt der Betreiber nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden.
Mit der Registrierung auf www.grundsteuer-digital.de und der damit verbundenen Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sofern der Kunde GrundsteuerDigital über einen der Vertriebspartner des Betreibers nutzt, können sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingen des Vertriebspartners Abweichungen ergeben.
Der Betreiber erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich kaufmännische Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung über das Internet und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting). Die Software ermöglicht die Bearbeitung von Grundsteuer-Deklarationen. Die Inhalte der Leistungsbeschreibung GrundsteuerDigital, abrufbar unter www.grundsteuer-digital.de/leistungsbeschreibung-unternehmer/ konkretisieren und -wo anwendbar- ergänzen den Vertragsgegenstand.
Die inhaltliche Überprüfung der mit GrundsteuerDigital erfassten Daten obliegt dem Kunden.
Nach der Registrierung auf Grundsteuer-digital.de erhält der Kunde ein persönliches Konto bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, welches der Kunde bei der Registrierung selbst erstellt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Nutzung eines zweiten Faktors zur Authentifizierung steht dem Kunden als Option zur Verfügung und wird vom Betreiber aus Sicherheitsgründen ausdrücklich empfohlen. Alternativ kann die Anmeldung und Registrierung bei GrundsteuerDigital über die in der Leistungsbeschreibung genannten Partner-Login erfolgen.
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zu GrundsteuerDigital nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.
Der Vertrag über die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein vom Betreiber bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich der Betreiber zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform Grundsteuer-digital.de nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. Mindestens eine Person ist durch den Kunden als Administrator des Accounts zu benennen. Administratoren können weitere Nutzer (einschließlich weiterer Administratoren) hinzufügen oder auch sperren.
Der Kunde gewährt unbefugten Dritten keinen Zugang zu dem Benutzerkonto. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter in den Besitz dieser Zugangsdaten kommt. Diese sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Auch die durch den Kunden registrierten Nutzer des Kunden sind zur Einhaltung dieser Punkte zu verpflichten.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Betreiber unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.
Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen des Betreibers erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Installation und Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen (siehe www.grundsteuer-digital.de/leistungsbeschreibung-unternehmer/) zu schaffen.
Wenn und soweit der Kunde dem Betreiber im Rahmen der Nutzung von GrundsteuerDigital Daten wie Belege etc., insbesondere zum Zweck der Generierung von Datensätzen, überlässt, obliegt es allein dem Kunden, die Ordnungsgemäßheit der von ihm eingesetzten Vorsysteme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der an GrundsteuerDigital übermittelten Daten sicherzustellen; dies gilt insbesondere für die Prüfung der Richtigkeit des Einlesens von Daten mittels OCR Technik. Die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfassung der Daten mittels OCR Technik der übermittelten Daten ist, soweit nicht durch Einzelvereinbarung anders festgelegt, vom Vertragsverhältnis nicht umfasst.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm registrierten Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser AGB zu unterrichten.
Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von GrundsteuerDigital personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen durch den Kunden eigenverantwortlich einzuholen.
2.4.1 Der Betreiber stellt dem Kunden für die Abonnementsdauer die Softwarelösung GrundsteuerDigital in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur nicht exklusiven, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
2.4.2 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
2.4.3 Über die in diesem Absatz geregelte Überlassung hinaus werden dem Kunden keinerlei Rechte an der Software, insbesondere keine Rechte zur Bearbeitung oder Weiterverwertung, eingeräumt.
2.5.1 Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte Entgelt zzgl. USt. zu bezahlen.
Die Bezahlung erfolgt über eines der angebotenen Zahlungsmittel.
2.5.2 Zahlungen können per verschiedenen im Programm angebotenen Zahlungsweisen erbracht werden. Der Kunde ermächtigt den Anbieter bei Zahlung per Lastschrift, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Die Kosten einer vom Kunden zu vertretenen Rückbuchung zzgl. einer weiteren Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
2.5.3 Die Rechnungen werden dem Kunden in seinem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt, der Kunde stimmt dem Erhalt elektronischer Rechnungen zu. Der Anspruch auf Überlassung einer papierhaften Rechnung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 5 UStG wird ausgeschlossen.
2.6.1 Jeder Kunde kann GrundsteuerDigital nach der Registrierung für eine zweiwöchige Testphase kostenlos nutzen. Die kostenlose Testphase kann jederzeit gekündigt werden. Nach dieser Testphase geht der Kunde nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement ein. Möchte der Kunde GrundsteuerDigital weiter nutzen, wird er vor Ablauf der kostenlosen Testphase systemseitig in seinem Kundenkonto aufgefordert, ein Leistungspaket von GrundsteuerDigital auszuwählen und zu buchen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, wird sein Kundenkonto gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht.
Das Entgelt für die Nutzung von GrundsteuerDigital im Anschluss an die Testphase ist davon abhängig, welches Leistungspaket der Kunde gebucht hat. Die aktuellen Abonnements mit dem Leistungsumfang, sowie die entsprechenden Preise richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste unter www.grundsteuer-digital.de/unternehmen/. Die dort genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Betreiber ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Kunden anzupassen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt.
2.6.2 Der Betreiber kann eine laufende oder eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen ändern,
1. wenn sich der vom Statistischen Bundlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozent erhöht hat; der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder
2. wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, vom Betreiber nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Der Betreiber ist daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn
a. sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
b. neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
c. soweit Leistungen von GrundsteuerDigital Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
2.6.3 Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch den Betreiber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt. Der Kunde kann die Preisanpassung gerichtlich überprüfen lassen.
2.6.4 Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
Pakete mit größerem Leistungsumfang und weitere Benutzerzugänge, welche in Form von Upgrades gebucht werden, sind jederzeit möglich. Mit Buchung des Upgrades beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut. Der volle Leistungsumfang der neuen Pakete steht dem Kunden direkt nach Aktivierung des neuen Pakets zur Verfügung. Die Preis-Differenz wird anteilig auf die Folgelaufzeit nachberechnet.
Der Betreiber ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
a) diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Betreiber nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Betreiber zu vertreten hat,
b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
c) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
e) der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
Leistungsänderungen nach dieser Ziffer werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
Nach Leistungsänderung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der unter Ziffer 2.1 verlinkten aktualisierten Leistungsbeschreibung.
2.9.1 Der Vertrag über die Nutzung von GrundsteuerDigital wird als Jahrespaket mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Bei Buchung eines Upgrades beginnt mit dem Zeitpunkt der Buchung des Upgrades die Mindestvertragslaufzeit erneut. Eine Kündigung der Nutzung von GrundsteuerDigital ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit im jeweiligen Konto (Menüpunkt/Abrechnung) möglich. Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung erfolgt die Löschung des Accounts inklusive aller Daten. Die Kündigung kann insbesondere durch den Kunden durch Beendigung des Abonnements im Kundenbereich erfolgen.
2.9.2 Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere dann vor, wenn:
Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, wird für die Nutzung des Dienstes GrundsteuerDigital folgendes vereinbart:
Der Kunde nimmt die Datenschutzerklärung nebst Anlagen, abrufbar auf der Internetseite des Betreibers www.grundsteuer-digital.de/datenschutz/ und der Anwendungsseite zur Kenntnis.
Kunden, die der EU-DSGVO unterstehen, schließen mit Zustandekommen dieses Vertrags über die Nutzung von GrundsteuerDigital die unter www.grundsteuer-digital.de/avv/ abrufbare Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (im Folgenden „AVV“) mit dem Betreiber ab. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrags über die Nutzung von GrundsteuerDigital.
3.2.1 Der Betreiber behandelt die ihm bekanntwerdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.
3.2.2 Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Beim Einsatz Dritter verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf seine Arbeitskräfte erfüllt der Betreiber die rechtlichen Anforderungen.
3.2.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Absätze 3.2.1 bis 3.2.2. besteht nicht, soweit der Betreiber auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Betreiber den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.
Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit GrundsteuerDigital über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber zweimal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber solche durch den Kunden gelöschten Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.
Bei Verlust von Daten haftet der Betreiber nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Betreibers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Betreiber mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
Der Kunde kann vom Betreiber, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher im Auftrag verarbeiteten Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthalten und in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von GrundsteuerDigital sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die vom Betreiber gewährleisteten Verfügbarkeiten von GrundsteuerDigital richten sich nach der Leistungsbeschreibung.
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Betreibers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Betreiber schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen des Betreibers wird der Kunde dem Betreiber sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.
Werden durch eine Leistung des Betreibers Rechte Dritter verletzt, wird der Betreiber nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.
Im Übrigen gelten für die weiteren Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 5.
Im Übrigen wird für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen, sofern der Anspruch auf ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei zurückzuführen ist. Die Freistellung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt.
Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des nach der Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet der Betreiber nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu speichern, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Sperre des Kontos und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten oder heruntergeladenen Dokumente.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der vom Kunden eingegebenen Daten anhand der jeweils geltenden Steuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften. Der errechnete Wert kann von dem tatsächlichen vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert bzw. seiner Berechnungsgrundlagen und dem Grundsteuermessbetrag abweichen. Der Kunde ist angehalten vor Abgabe zu prüfen, ob die von ihm eingegebenen Werte tatsächlich richtig sind. Im Übrigen gelten die Regelungen des §5.1.
Stellt der Kunde über GrundsteuerDigital einen Antrag auf Fristverlängerung für die Übermittlung der Deklaration beim zuständigen Finanzamt, trägt er selbst die Verantwortung für die Folgen eines abgelehnten Antrages und ggf. damit einhergehender vom zuständigen Finanzamt festgesetzter Verspätungszuschläge.
Als Grundlage für die Berechnung des Steuermessbetrages ist der Bodenrichtwert für ein Flurstück anzugebenen. Pro Flurstück kann in der Software nur ein Bodenrichtwert angegeben werden. Liegt ein Flurstück in unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen, werden dem Kunden für das ausgewählte Flurstück gegebenenfalls mehrere Bodenrichtwerte zur Auswahl angezeigt, die sich je nach Nutzungsart der Fläche unterscheiden können. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Auswahl des für das Flurstück anzugebenen Bodenrichtwertes. Der Kunde ist in diesem Fall angehalten, vor Abgabe selbständig anhand der in der Software zur Verfügung gestellten Hinweise sowie gegebenenfalls unter Zuhilfenahme externer Hilfsmittel zu prüfen, ob das ausgewählte Flurstück zu teilen und mit verschiedenen Bodenrichtwerten zu bewerten ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn mehrere Nutzungsarten für ein Flurstück vorliegen. Der Betreiber nimmt keine Überprüfung des vom Kunden ausgewählten Bodenrichtwertes vor. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Folgen eines auf Grundlage eines von ihm unzutreffend ausgewählten Bodenrichtwertes errechneten Steuermessbetrages. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 5.1.
Nach Erhalt der Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt hat der Kunde die Möglichkeit, über die Funktion Fristenkontrolle über den Reiter „Fristen“ die ihm vorliegenden Bescheide manuell hochzuladen und das Dokumentendatum (Ausstelldatum der Finanzbehörde) einzutragen. Daraufhin berechnet GrundsteuerDigital die einmonatige Einspruchsfrist für inländische Empfänger automatisch auf Grundlage des zuvor automatisch ermittelten Bekanntgabedatums des Bescheids nach den Vorgaben der §§ 108 Abs. 3, 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Datum der Bekanntgabe des Bescheids zu überprüfen und bei Abweichungen manuell anzupassen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich der Sitz des Empfängers eines Bescheids im Ausland befindet oder der Bescheid tatsächlich zu einem späteren als dem nach der Drei-Tages-Fiktion der Abgabenordnung berechneten Zeitpunkt zugegangen ist, ist das Bekanntgabedatum des Bescheids manuell in der Anwendung zu ändern. Der Betreiber nimmt keine Überprüfung der vom Kunden geänderten Daten vor.
Im Rahmen der Fristenkontrolle wird der Kunde automatisch eine Woche vor Ablauf der Einspruchsfrist über den Ablauf dieser erinnert. Der Zeitpunkt, zu dem die Erinnerung erfolgen soll, kann abweichend von dem automatisch voreingestellten Erinnerungszeitpunkt durch den Kunden in der Anwendung individuell ausgewählt und manuell angepasst werden. Der Kunde ist angehalten, die Richtigkeit der automatischen Fristenberechnung und damit einhergehend der Fristerinnerung auf Grundlage des Bekanntgabedatums eines Bescheids selbständig zu überprüfen und das Bekanntgabedatum ggf. manuell anzupassen.
Bei der automatisch berechneten Frist und der auf Grundlage dieser ermittelten Fristerinnerung handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Ersteinschätzung für den Kunden. In keinem Fall ersetzt die automatische Fristberechnung und -erinnerung eine persönliche Beratung durch einen Träger des steuerberatenden Berufs. Für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unzutreffenden oder unvollständigen Datumseingabe oder infolge eines Fristversäumnisses auf Grundlage eines unzutreffend berechneten Bekanntgabedatums und/oder einer unzutreffenden Fristberechnung und/oder einer unzutreffenden oder fehlenden Fristerinnerung entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 5.1.
Zudem hat der Kunde nach Erhalt der Bescheide die Möglichkeit, mithilfe der Massenbescheidprüfungsfunktion mit OCR (Optical Character Recognition) über den Reiter „Dokumente“ massenhaft Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag im PDF-Format hochzuladen und anhand des optischen Zeichenerkennungstools auslesen zu lassen, um die Bescheide mit der von GrundsteuerDigital vorgenommenen Berechnung des Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrages in einer Gesamtübersicht zu vergleichen. Stimmt der mittels OCR ausgelesene Wert oder Betrag aus einem Bescheid nicht mit dem Wert oder Betrag der vom Betreiber vorgenommenen Steuerberechnung überein, wird der Kunde in Form einer Statusmeldung über die Abweichung informiert und aufgefordert, den jeweiligen Bescheid manuell zu überprüfen. Der Kunde ist angehalten, den mittels OCR ausgelesenen Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag aus dem jeweiligen Bescheid selbständig mit dem berechneten Wert abzugleichen. Die Bescheidprüfung mittels OCR dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung des Kunden. In keinem Fall ersetzt die mittels OCR vorgenommene Bescheidprüfung eine persönliche Beratung durch einen Träger des steuerberatenden Berufs. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unzutreffend ermittelten und nicht vorgenommenen Überprüfung des Ergebnisses der Bescheidprüfung anhand des jeweiligen Bescheids in Folge eines nicht geltend gemachten Einspruchs entstehen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 5.1.
Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuerberatungen im Sinne der anwendbaren Berufsordnungen (StBerG, BRAO, RDG, WPO). Der Betreiber speichert die erstellten Dokumente und erstellt regelmäßig Datensicherungen. Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Erfüllung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) ist vom in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfang von GrundsteuerDigital nicht umfasst.
6.1.1 Soweit GrundsteuerDigital Funktionen enthält, mit denen der Kunde über optionale zahlungspflichtige Zusatzservices Dokumente automatisiert aus externen Quellen (z.B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bestandsnachweis) abruft und in seinem Account hinterlegen kann, gilt Folgendes: Soweit für den Abruf der gewünschten Informationen Zugangsdaten (z. B. Benutzername, Passwort) erforderlich sind, müssen diese dem Betreiber vom Kunden zur Verfügung gestellt und vom Betreiber für zukünftige Abrufe gespeichert werden. Hinweis: Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die automatisiert abgerufenen und/oder durch Produkte anderer Hersteller direkt in GrundsteuerDigital abgelegten Dokumente sensible und/oder vertrauliche Informationen enthalten können.
6.1.2 Werden die unter § 6.1.1 genannten Zusatzservices durch dritte Unternehmen angeboten und nur über GrundsteuerDigital vermittelt, schließt der Kunde einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen über die angebotenen Zusatzservices ab. Hierfür können gegebenenfalls andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Betreiber von GrundsteuerDigital tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler der von dritten Unternehmen über die Software angebotenen Zusatzservices auf. Diese dritten Unternehmen handeln nicht als Erfüllungsgehilfen (§278 BGB) des Betreibers.
Für die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs muss der Kunde den Betreiber als dessen Bevollmächtigten beauftragen und dem Betreiber die Befugnis übertragen, die Informationen in seinem Namen aus der externen Quelle ggf. unter Verwendung der mitgeteilten Zugangsdaten automatisiert abzurufen.
Die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs durch GrundsteuerDigital unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs untersagen.
Der Betreiber wird Anfragen (per Ticket-System oder E-Mail) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so kurzfristig wie möglich nach Eingang beantworten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail oder über das Kontaktformular unter www.grundsteuer-digital.de/kontakt/ bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Diese AGB sind gültig ab dem 21.02.2023.
fino taxtech GmbH
GrundsteuerDigital – Deutschlands Lösung #1 zur Umsetzung der Grundsteuerreform für Steuerberater, Unternehmen und Privatpersonen.
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Massenbescheidprüfung mit OCR
Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.
Fristenkontrolle
Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage
Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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