Weitere Auftragsverarbeiter – Anlage AVV
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Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DS-GVO und Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
fino verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, die fino gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen.
Gemäß der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ erteilt der Kunde fino die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist fino berechtigt, die personenbezogenen Daten – unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften – an Dienstleister in einem Drittland zu übermitteln.
Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister in welchem Drittland die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht zu finden.
Stand: 03.07.2024
- Amazon Web Services EMEA Sàrl 5, Rue Plaetis L-2338 Luxembourg (Cloud-Infrastructure Services, Rechenzentrumsstandort: Frankfurt & Dublin)
- fino data services GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel, Germany (Postversand)
- on-geo GmbH, Parsevalstraße 2, 99092 Erfurt (Abruf der Grundbuchauszüge,
Liegenschaftskarten, Baupläne, etc.) - SkenData GmbH, Mühlendamm 8b, 18055 Rostock (Plausibilisierungsreport, Energieausweis)
- PriceHubble Deutschland GmbH, Poststr. 33, 20354 Hamburg (Marktwerteinschätzung)
- HostEurope GmbH, Hansestrasse 111, 51149 Köln, Germany (E-Mail-Management Services)
- Freshworks GmbH, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin (Support und Mail-Services
fino informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber fino Einspruch erheben. Im Fall des Einspruchs kann fino nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder – sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung fino nicht zumutbar ist – die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen.
Wenn Sie künftig zusätzlich über eine E-Mail-Benachrichtigung auf relevante Änderungen in der Übersicht der Auftragsverarbeiter aufmerksam gemacht werden wollen, abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter. Den Newsletter Weitere Auftragsverarbeiter der fino taxtech GmbH können Sie über den Link: www.grundsteuer-digital.de/registrierung/ abonnieren.
Die normalen Serviceprozesse mit Lieferanten sehen keinen Austausch von Auftragsdaten und insbesondere berufsrechtlich geschützter Daten außerhalb von EU/EWR vor.