Home » Weitere Auftragsverarbeiter – Anlage AVV
fino verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, die fino gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen.
Gemäß der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ erteilt der Kunde fino die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist fino berechtigt, die personenbezogenen Daten – unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften – an Dienstleister in einem Drittland zu übermitteln.
Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister in welchem Drittland die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht zu finden.
Stand: 03.07.2024
fino informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Kunde kann gegen derartige Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information über die Änderung gegenüber fino Einspruch erheben. Im Fall des Einspruchs kann fino nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung erbringen oder – sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung fino nicht zumutbar ist – die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Einspruchs kündigen.
Wenn Sie künftig zusätzlich über eine E-Mail-Benachrichtigung auf relevante Änderungen in der Übersicht der Auftragsverarbeiter aufmerksam gemacht werden wollen, abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter. Den Newsletter Weitere Auftragsverarbeiter der fino taxtech GmbH können Sie über den Link: www.grundsteuer-digital.de/registrierung/ abonnieren.
Die normalen Serviceprozesse mit Lieferanten sehen keinen Austausch von Auftragsdaten und insbesondere berufsrechtlich geschützter Daten außerhalb von EU/EWR vor.
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Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
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Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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