Grundsteuer-News: Verlängerung weiterer Grundsteuer-Fristen

Grundsteuer-News

In Sachen Grundsteuer bleibt es nicht ruhig. Denn aktuell verlängern einzelne Bundesländer die Frist für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen 2022 und 2023.

⚠️ WEITERE FRISTEN VERLÄNGERT
 

Wie bereits in den letzten Grundsteuer-News berichtet, haben nach aktuellem Stand die Länder, die das Bundesmodell bei der Grundsteuer anwenden, die Frist zur Abgabe der entsprechenden Grundsteuer-Änderungsanzeigen für die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 auf den 31. Dezember 2024 verlängert.
Es folgen Hessen, Niedersachsen und Bayern: Auch in diesen drei Bundesländern gilt nun die neue Frist 31. Dezember 2024.

Es besteht jedoch ein Unterschied zu den Ländern, die das Bundesmodell anwenden. Daher kann eine Ausnahme zu beachten und zu prüfen sein:
Die Fristverlängerung gilt im Bundesmodell nicht für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen i. S. d. § 19 GrStG – hiernach sind Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes, die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen können innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung anzuzeigen.


Während also im Bundesmodell die dreimonatige Frist für Änderungsanzeigen i. S. d. § 19 GrStG nicht verlängert wurde, verlängern Hessen, Niedersachsen und Bayern diese Frist zusätzlich:

  • Hessen für anzeigepflichtige Vorgänge, deren Frist vor dem 01.01.2025 endet, bis zum 31.12.2024
  • Niedersachsen und Bayern die Fristen vom 31.03.2023 und 31.03.2024 auf den 31.12.2024 
Fristverländerung der Grundsteuer-Änderungsanzeigen 2022 und 2023

✅ ÄNDERUNGSANZEIGEN EINFACH & SCHNELL ERLEDIGT

Sofern Sie noch nicht von unserem Änderungsmanagement und der Grundstücksdatenabfrage gehört haben, empfehlen wir Ihnen unsere ausführlichen Tutorials und Hilfecenterbeiträge. Beide Funktionen sind in allen Leistungspaketen enthalten.

➡️ Änderungsmanagement
Behalten Sie mit dem Änderungsmanagement den Überblick über alle Änderungen an erklärungsrelevanten Feldern und erstellen Sie direkt Erklärungen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Filter, Spalten und die Massenverarbeitungsfunktionen verwenden, um bestens für zukünftige Erklärungen gewappnet zu sein.
Tutorial | Hilfecenterbeitrag

➡️ Grundstücksdatenabfrage
Mit dem neuen Untermodul des Änderungsmanagements können Sie schnell und unkompliziert massenhaft bei Ihren Mandantinnen und Mandanten nachfragen, ob es eine erklärungsrelevante Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
Tutorial | Hilfecenterbeitrag

💬 IHR FEEDBACK AUF DEM DATEV-MARKTPLATZ

Ihr Feedback, das Sie uns im Rahmen einer Umfrage in der Lösung geben, unterstützt uns enorm bei der Verbesserung von GrundsteuerDigital. Dafür sind wir Ihnen sehr dankbar! ❤️

Hat sich Ihre Mühe gelohnt, uns konkrete Wünsche mitzuteilen und wurden Ihre Ideen und Verbesserungsvorschläge inzwischen umgesetzt? Ja und ja! Ihre Kundenwünsche liegen uns besonders am Herzen, sodass wir z.B. bereits die Feststellungserklärungsnummer in der Steuerberechnung selbst anzeigen lassen. Darüber hinaus arbeiten wir selbstverständlich laufend an der Umsetzung weiterer Ideen. Verfolgen Sie im Changelog, welche Neuerungen und Änderungen wir regelmäßig vornehmen.

Wir freuen uns auch über Ihre positive Bewertung auf dem DATEV-Marktplatz! Ihre Branchenkolleginnen und -kollegen sind sicherlich auch an Ihren Erfahrungen interessiert, die Sie bereits mit unserer Lösung gesammelt haben. 

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Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

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Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

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