Home » VBV – Anlage
Vertragspartner sind die fino taxtech GmbH (im Folgenden fino oder Auftragsverarbeiter genannt) Universitätsplatz 12, 34127 Kassel und der Kunde.
1. fino wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit des Kunden, der einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt, mit. fino wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von dem Kunden zugänglich gemacht werden.
2. fino verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
3. fino ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen. Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich fino, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt fino die rechtlichen Anforderungen.
4. Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung des Mandanten in die Zugänglichmachung von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung einzuholen.
5. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit fino auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird fino den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen.
6. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die bestehenden Verträge.
7. Sollte eine Berufsgeheimnisträgereigenschaft beim Kunden nicht oder nicht mehr vorliegen, ist diese Vereinbarung gegenstandslos.
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Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
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Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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