Nürnberg/Kassel. Aus der fino taxtech GmbH wird ein Joint Venture mit der DATEV eG, die 51 Prozent am Softwareunternehmen übernimmt. Damit intensivieren beide Unternehmen ihre Zusammenarbeit.
Das Kasseler IT-Unternehmen fino taxtech hat die Plattform GrundsteuerDigital zur Deklaration von Grundsteuerwerten im Zuge der Grundsteuerreform entwickelt. Mit dieser können Steuerberater und Steuerberaterinnen den digitalen Grundsteuerprozess von der Datenaggregation bis zur Übermittlung an die Finanzämter ganzheitlich abbilden und die Feststellungserklärungen kollaborativ mit Mandanten und Mandantinnen erstellen.
Fino freut sich über die Vorteile, die aus der Beteiligung resultieren: „Vor fünf Jahren fing alles mit der erfolgreichen Partnerschaft bei GetMyInvoices an. Das erlebte gegenseitige Vertrauen schafft nun den Rahmen, bei der Grundsteuer und darüber hinaus viel zu bewegen“, sagt Björn Kahle, COO und Co-Founder der fino group. „Die Vernetzung von taxtech-Lösungen mit den Angeboten von fino und fino-Partnern ist eine hervorragende Basis für neue digitale Geschäftsmodelle“, ergänzt Florian Christ, CEO und Co-Founder der fino group.
„Die Mehrheitsbeteiligung ist für uns die nächste Entwicklungsstufe und logische Konsequenz der schon sehr intensiven Zusammenarbeit mit fino“, sagt DATEV-CEO Dr. Robert Mayr und ergänzt: „So entsteht ein eigenständiges, schlagkräftiges Gemeinschaftsunternehmen, das Erfahrung und Marktzugang der DATEV mit den Fähigkeiten der fino-Gruppe vereint, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.“
Die DATEV eG ist der drittgrößte Anbieter für Business-Software in Deutschland (IDC-Ranking 2020) und einer der großen europäischen IT-Dienstleister. Gegründet 1966, hat die Genossenschaft des steuerberatenden Berufsstandes im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 1,16 Milliarden Euro erzielt. Das Unternehmen mit Sitz in Nürnberg stellt mit Software, Cloud-Lösungen und Know-how die Basis bereit für die digitale Zusammenarbeit zwischen dem Mittelstand und den steuerlichen Beraterinnen und Beratern, die sich um die betriebswirtschaftlichen Belange der Betriebe kümmern. Über diese Community unterstützt DATEV insgesamt 2,5 Millionen Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine und Institutionen. Mit mehr als 8.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet das Unternehmen rund 444.000 Kunden als partnerschaftlicher Lotse durch die Digitalisierung ihrer kaufmännischen Prozesse. Datenschutz, Datensicherheit und steuerliche Compliance haben dabei höchste Priorität.
GrundsteuerDigital ist die empfohlene Plattform der DATEV zur Lösung der Herausforderungen der Grundsteuerreform – von der fino taxtech GmbH – einem Joint Venture der fino group und der DATEV eG. Mit dieser wird der gesamte Grundsteuerprozess – von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis hin zur Übermittlung an das Finanzamt und die Bescheidprüfung – digital abgebildet. Steuerberater und Steuerberaterinnen können die Stammdaten ihrer Mandantschaft aus anderen Systemen wie DATEV Basisdaten online, importieren, Feststellungserklärungen kollaborativ im Mandantenportal erstellen, nicht vorhandene Angaben digital abrufen oder anfordern und die Feststellungserklärungen über die ELSTER Schnittstelle an die zuständigen Finanzämter übermitteln. Somit werden die Anforderungen der Grundsteuerreform von Steuerberatern und Steuerberaterinnen, Unternehmen und Privatpersonen einfach und digital erfüllt.
Weitere Informationen: www.www.grundsteuer-digital.de
GrundsteuerDigital ist die empfohlene Plattform der DATEV zur Lösung der Herausforderungen der Grundsteuerreform. Feststellungserklärungen können digital erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Fehlende Angaben können digital abgerufen oder angefordert werden.
Weitere Informationen:
E-Mail-Adresse:
[email protected]
Telefon:
+49 (0) 561 – 82 792 300
fino taxtech GmbH
Universitätsplatz 12
34127 Kassel
Deutschland
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Massenbescheidprüfung mit OCR
Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.
Fristenkontrolle
Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage
Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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