Newsletter: Fristverlängerung im Bundesmodell für Grundsteuer-Änderungsanzeigen

Grundsteuer-News

Wann steht die nächste Frist für Grundsteuer-Änderungsanzeigen an? Und für welche Bundesländer hat sich die Frist verlängert? Dies und mehr thematisieren wir in diesem Newsletter.

Haben Sie schon mitbekommen, dass die Frist für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen 2022 und 2023 im Bundesmodell verlängert wurde?
 
Mit Erlass vom 28. Februar 2024 haben die Länder, die das Bundesmodell bei der Grundsteuer anwenden, die Frist zur Abgabe der entsprechenden Grundsteuer-Änderungsanzeigen für die Feststellungszeitpunkte 01.01.2023 und 01.01.2024 auf den 31. Dezember verlängert. Danach sind sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 eingetretene Änderungen erst bis Ende 2024 anzuzeigen.
 
Doch es gibt eine Ausnahme: Die Fristverlängerung gilt jedoch nicht für die Grundsteuer-Änderungsanzeigen i. S. d. § 19 Anzeigepflicht GrStG – hiernach sind Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes, die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen können, innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung anzuzeigen. 

NÄCHSTE FRIST ENDET AM 02.04.2024

Für die Bundesländer Bayern, Hamburg und Niedersachsen bleibt es gesetzlich bei der Frist für Änderungsanzeigen bis zum 31.03.2024, sofern sich im Kalenderjahr 2023 erklärungsrelevante Grundstücksänderungen ergeben haben. Da das Fristende jedoch auf einen Sonntag und dann auf einen Feiertag (hier: Ostermontag) fällt, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags, also bis zum 02. April 2024. Detailliertere Informationen zu den Fristen erhalten Sie hier.  

FRISTVERLÄNGERUNGSANTRÄGE AUCH FÜR GRUNDSTEUER-ÄNDERUNGSANZEIGEN

Sie möchten einen Fristverlängerungsantrag für Grundsteuer-Änderungsanzeigen stellen? Kein Problem!
In der GrundsteuerDigital Lösung können Sie dies einfach & schnell erledigen. Gehen Sie dafür wie gewohnt in die ELSTER-Nachrichten, wählen Sie ein abweichendes Jahr aus & füllen Sie das Begründungsfeld entsprechend aus. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Hilfecenterbeitrag.

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