Newsletter: Neue Funktionen, Fristen & Grundsteuer C

Grundsteuer-News

Wir möchten Sie über unsere neuesten Funktionen, anstehende Fristen und die aktuellsten Blogbeiträge informieren.

Wie Sie wissen, ist das Thema Grundsteuer nicht vorbei. Deshalb ist es für uns von höchster Priorität, die GrundsteuerDigital-Lösung fachlich und technisch immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir arbeiten weiter an neuen Funktionen für unser Produkt, die Ihnen die Arbeit rund um die Grundsteuer erleichtern sollen. Kennen Sie schon diese vier neuen Funktionen? 

1. Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung möglich 
Sie haben jetzt auch die Möglichkeit einen Einspruch für eine Mandantin oder einen Mandanten einzulegen, für den Sie vorab keine Feststellungserklärung über unsere Plattform übermittelt haben. Diese Funktion ist auch für weitere ELSTER-Nachrichten, wie die Belegnachreichung, Fristverlängerung oder sonstige ELSTER-Nachrichten verwendbar.

ℹ️ Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier im Hilfecenter. 
Ein Videotutorial haben wir für Sie auf unserem YouTube-Kanal bereitgestellt.

 
2. Prozessoptimierung beim Hochladen von Korrekturbescheiden 
Ein Korrekturbescheid ist nun einfacher hochzuladen. Dafür muss sich die Feststellungserklärung bereits im Status “Einspruch” befinden und mit Klick auf den Button “Korrekturbescheid hochladen” wird die Erklärung automatisch in den Status “ELSTER abgeschlossen” gesetzt und es öffnet sich direkt die Bescheid-Upload-Maske. Ein mehrfaches Zurücksetzen der Erklärung, um den Bescheid manuell hochzuladen und zu prüfen, ist somit nicht mehr notwendig.
GrundsteuerDigital Korrekturbescheid einfacher hochladen

3. Vereinfachte Überprüfung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages 
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden zusätzlich auf dem Berechnungskopf angezeigt, so dass die Werte auf einen Blick einfacher überprüft werden können. 
  

4. Individuelle Auswahl des Erklärungstyps & Jahres für die ELSTER-Validierung 
Sie können nun innerhalb des Grundstücks festlegen, auf Basis welches Erklärungstyps & welchen Jahres die ELSTER-Validierung im Grundstück erfolgen soll. Diese Funktion ist z.B. hilfreich, wenn Sie für ein Grundstück mit einem Gebäude, das 2024 gebaut wurde, eine Feststellungserklärung anlegen möchten. Da die ELSTER-Validierung für den Typ “Hauptfeststellung zum Jahr 2022” nicht gültig wäre, haben Sie über das Zahnrad-Symbol die Möglichkeit, eine gültige Auswahl, wie z.B. “Art- & Wertforschreibung 2025” vorzunehmen.  

Individuelle Auswahl des Erklärungstyps & Jahres für die ELSTER-Validierung

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Wir laden Sie als Premium-Abonnent/in exklusiv zum jährlichen Steuerberaterforum ein, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen an neuen Produktideen und Weiterentwicklungen arbeiten.

Experten Webinare

Sie erhalten als Professional- und Premium-Abonnent/in in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Thematiken informatives Hintergrundwissen, das für Ihre Mandantschaft und Sie als Steuerkanzlei von Bedeutung ist.

Grund­funktionalitäten

Einer unserer Grundfunktionen ist das Mandantenportal. Sie können Ihre Mandanten über das Mandantenportal auffordern, die Daten für ein oder mehrere Grundstücke anzulegen.

Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.

Preis pro ELSTER-Übertragung

Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

Sie können mit einem Klick massenhaft:

  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
  • Und ELSTER-Übermittlungen starten
  • Dokumente erstellen

Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

Abteilungen / Standorte / Tochter­gesellschaften

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