Direkt nachgefragt beim Finanzamt! Damit Sie als Steuerprofi stets bestens informiert sind, stehen wir im engen Austausch mit den Finanzministerien. Holen Sie sich hier essenzielles Grundsteuer-Wissen – direkt von der Quelle, präzise und verlässlich aufbereitet.
Februar 2025
👩⚖️ Einspruch beim Grundsteuerbescheid mittels ELSTER in den Stadtstaaten möglich
In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird der Grundsteuerbescheid nicht von der Gemeinde, sondern der Finanzverwaltung versandt, sodass in diesen Fällen nicht von einem Widerspruch, sondern ebenfalls von einem Einspruch gesprochen wird.
GrundsteuerDigital hat für Sie bei den Finanzministerien Hamburg, Berlin und Bremen nachgefragt: In diesen Bundesländern ist der Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid mittels ELSTER “sonstige Nachricht” möglich – auch innerhalb unserer GrundsteuerDigital Anwendung.