Die mittelständische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei TPG Treuhand Klein, Zeidler & Partner mbB aus Bornheim arbeitet seit Beginn an mit GrundsteuerDigital. Michael Wonschina, Diplom-Finanzwirt (FH) und Steuerberater, hat sich dazu bereit erklärt uns von seinen Erfahrungen mit der Lösung zu berichten.
Kenza El Madih, fino taxtech: „Herr Wonschina, stellen Sie sich und Ihre Kanzlei gerne kurz vor.”
Michael Wonschina: „Wir sind eine mittelständische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei aus Bornheim und betreuen gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen. Wir haben einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Besteuerung von Immobilien und Immobiliengesellschaften.“
Kenza El Madih, fino taxtech: „Warum haben Sie sich für GrundsteuerDigital entschieden?“
Michael Wonschina: „GrundsteuerDigital war für uns die naheliegendste Option. Durch die DATEV-Schnittstelle konnten wir einen unkomplizierten Datenaustausch mit unserem bestehenden IT-System realisieren. Weiterhin hat uns GrundsteuerDigital im Hinblick auf den Datenschutz vollständig überzeugt.“
Kenza El Madih, fino taxtech: „Das freut uns zu hören. Was schätzen Sie denn besonders an der GrundsteuerDigital Lösung und wie hat die Anwendung den Grundsteuerprozess in Ihrer Kanzlei erleichtert?“
Michael Wonschina: „GrundsteuerDigital stellte uns von Anfang an eine vernünftige Arbeitsumgebung bereit. Die Berechnung der steuerlichen Immobilienwerte – versehen mit unserem Logo – haben wir zusammen mit den Steuererklärungen an die Mandantschaft versandt. Auch die Berechnung des Gegenstandwerts nach der StBVV war für uns im Tagesgeschäft sehr hilfreich.“
Kenza El Madih, fino taxtech: “Haben Sie im Zusammenhang mit den Grundsteuer-Änderungsanzeigen bereits Erfahrungen mit unserem Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage sammeln können? Falls ja, wie viele Änderungsanzeigen haben Sie bereits erstellt?“
Michael Wonschina: „Auch nach dem allgemeinen Bewertungsstichtag 01.01.2022 werden weiter Immobilien errichtet, erweitert, umgebaut und abgerissen. Dass dies eine Anzeigepflicht und ggfs. die Abgabe von Änderungserklärungen nach sich zieht, ist in der Bevölkerung und Mandantschaft bisher noch kein „steuerliches Allgemeinwissen.“ Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung für Anzeigepflichten betreffend die Jahre 2022 und 2023, die Frist bis zum 31.12.2024 verlängert.“
Kenza El Madih, fino taxtech: „Und wie stehen Sie generell zu der Aussage „Die Grundsteuer ist noch nicht vorbei“? Welche Grundsteuerthemen beschäftigen Sie aktuell?“
Michael Wonschina: „Laufende Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit und die politische Diskussion um verschiedene Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude zeigen, dass die Rechtslage um die Grundsteuer weiter in Bewegung bleibt und noch nicht endgültig geklärt ist. Wir verfolgen die Rechtsprechung und die politische Diskussion zu dieser Thematik sehr aufmerksam.“
Kenza El Madih, fino taxtech: “Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns genommen haben, Herr Wonschina!“