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Leistungsbeschreibung fino taxtech GrundsteuerDigital Funktionsumfang Unternehmen
1. Leistungsmerkmale für die fino taxtech Lösung Funktionsumfang Unternehmen
Begriffsbestimmungen:
Cloud-Lösungen der fino taxtech: Software für das Arbeiten in der fino-Cloud
Die Begriffe fino oder fino taxtech bezeichnen die fino taxtech GmbH.
1.1. Technische Rahmenbedingungen
Zu Nutzung des Dienstes ist ein Internetzugang sowie eine aktuelle Browser-Software notwendig.
1.2. Entfällt
1.3. Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer unterhält über seinen Provider für die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System unter den Zertifikatsvoraussetzungen nach DIN 27001.
Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von fino genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.
Der fino-Service steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel („SLA“) zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind folgende Zeiten:
- Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in Einflussbereich des Betreibers liegen, nicht zu erreichen sind. Hierzu gehören unter anderem höhere Gewalt, Verschulden Dritter, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen iSd §278 BGB sind, sowie Ursachen im Einflussbereich des Kunden oder dem des Drittanbieters; Höhere Ge-walt im Sinne dieses Absatzes bezeichnet dabei schwerwiegende Ereignisse wie insbesondere Feuer, militärische Gewalt, Aufruhr oder Unruhen, Arbeitsstreiks oder kriegsbedingte Embargos, Unwetter, Engpässen, Pandemien und Epidemien (z.B. Ausbreitung von COVID-19) oder sonstige Umstände und Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, die unvermeidbar und unvorhersehbar sind und die die Partei nicht zu vertreten hat; und
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter und angekündigter Wartungsarbeiten sowie kurzfristig erforderlich werdender Wartungsarbeiten (insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken). Der Betreiber ist darum bemüht, diese Wartungsarbeiten so einzurichten, dass diese die Nutzung von GrundsteuerDigital möglichst wenig beeinträchtigen, etwa zu Zeiten erfahrungsgemäß geringer Nutzung des Services; und
- Zeiten der Nichtverfügbarkeit die auf vertragswidrige Nutzungshandlungen des Nutzers zu-rückzuführen sind.
Der Betreiber wird in diesen Fällen alle angemessenen Anstrengungen tätigen, um die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Vorbeugende Maßnahmen sind unter Ziffer 3.4 normiert. Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten seitens des Auftragnehmers oder seinen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers auf Rücktritt, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.
Der Auftragnehmer darf den Service zum Zwecke der Wartung vorübergehend abschalten (im Folgenden „geplante Wartungszeiten“ genannt). Der Auftragnehmer wird dem Nutzer geplante Wartungszeiten mindestens fünf (5) Arbeitstage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungsarbeiten, die eine Nichtverfügbarkeit beinhalten, sind grundsätzlich an Wochenenden bzw. außer-halb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 7:30-20:30 Uhr, Sa 7:30-14 Uhr) durchzuführen. Der Ausfall von sechs (6) Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat im Jahresdurchschnitt für Wartungsarbeiten mit Nichtverfügbarkeit des Systems ist nicht Bestandteil der zugesicherten Erreichbarkeit.
Wartungsarbeiten und Störungen:
Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen finden Sie unter status.grundsteuer-digital.de.
1.4. Nutzungsrechte und Berechnung von Leistungen
Das Nutzungsrecht an der fino-Lösung erlischt durch deren Kündigung.
Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller Preisliste, jederzeit einsehbar auf der Webseite des Betreibers unter www.grundsteuer-digital.de
1.5. Pflege und Weiterentwicklung
Im Leistungsumfang enthalten sind nach dem Stand der Technik erforderliche Änderungen bzw. Anpassungen zur Instandhaltung der Software. Im Übrigen besteht eine Verpflichtung zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur bei einer gesonderten Vereinbarung.
1.6. Bereitstellung neuer Funktionalitäten (testweise oder dauerhaft)
fino kann ausgewählten Kunden im Rahmen der Nutzung neue Funktionalitäten– ggf. temporär – bereitstellen. Daraus entsteht kein Anspruch für den Kunden auf dauerhafte Erbringung der jeweiligen Leistungen. Erfahrungen im Kontext der Nutzung der neuen Funktionalität übermittelt der Kunde in elektronischer oder mündlicher Form. Wird die neue Funktionalität dauerhaft bereitgestellt, behält sich fino eine Bepreisung vor.
1.7. Datenaustausch mit Drittsystemen
fino kann ihren Kunden die geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß nur dann vollständig erbringen, wenn Dritte die in Kooperationsverträgen oder vergleichbaren Vereinbarungen vorgesehenen funktionalen und sonstigen Anforderungen gegenüber fino erfüllen. fino hat keinen Einfluss auf Änderungen bzw. Wegfall, vorübergehende Aussetzungen und vorübergehende technische Nichtverfügbarkeit von Services von Dritten.
1.8. Service und Support
Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die Berechnung erfolgt – wo anwendbar – gemäß aktueller Preisliste.
2. Leistungskatalog
GrundsteuerDigital ermöglicht, Erfassung von Grundstücken/wirtschaftlichen Einheiten, welche den Kunden zugeordnet werden, sowie die Erstellung von Feststellungserklärungen /Grundsteuerdeklarationen, Berechnung der Neubewertung basierend auf dem jeweiligen Ländermodell, Plausibilitätsprüfung ggü. ELSTER Eric, Übertragung ELSTER Eric via fino taxtech GmbH und die Bescheidprüfung.
3. Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der fino in Bezug auf personenbezogene Daten, die in der Anwendung GrundsteuerDigital erbracht werden.
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der fino, im Folgenden „Kunde“ genannt.
Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen fino und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.
3.1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung: fino ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.
fino stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.
Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der fino geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
3.2. Art und Zweck der Verarbeitung
Der Leistungskatalog beschreibt Art und Zweck der Verarbeitung.
3.3. Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die fino im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:
Art der personenbezogenen Daten
Es werden die folgenden Datenarten/-kategorien verwendet:
☒ Personenstammdaten (Anrede, Vorname, Nachname, etc.)
☒ Kundendaten (Name, Steuernummer, Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten, Grundstücksdaten, …)
☒ Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, …)
Kategorien betroffener Personen
Die betroffenen Personen sind:
☒ Kunden
☒ Interessenten
☒ Mitarbeiter des Verantwortlichen (sofern sie von der verantwortlichen Person als Benutzer eingerichtet werden)
☒ Sonstige Dritte: Sofern Grundstücksgemeinschaften vorliegen, hierin enthaltene weitere Eigentümer der Grundstücke
3.4. Weitere Auftragsverarbeiter
Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden, siehe www.grundsteuer-digital.de/weitere-auftragsverarbeiter/.
3.5. Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind
- das Drittland,
- der Empfänger in dem Drittland
- und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,
in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.
3.6. Datenlöschung
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht fino nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach nationalem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
fino ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde fino an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist fino berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.
Im Übrigen löscht fino personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.
3.7. Vereinbarung weiterer Vertragszwecke
fino ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem fino -Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten. Die Verarbeitung findet nur nach ausdrücklicher Anweisung des Supports durch den Kunden statt, um den Fehler des jeweiligen Einzelfalles zu beheben. Eine Massenverarbeitung durch fino erfolgt nicht.
fino ist berechtigt, die personenbezogenen Daten in anonymisierter oder gehashter Form zum Zweck der Qualitätssicherung für das fino -Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des fino -Produkts zu verarbeiten.
fino ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,
- soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,
- soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängen-der Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.
Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern (“Denial of service”-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.
3.8. Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen
Sofern vom Kunden angefordert, greift fino im Rahmen der Programmeinrichtung, der Service-Erbringung oder der Service-Erbringung per Remote-Zugriff auf die im Programm und im Rechenzentrum / in der Cloud gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Kap. 3.3 zu.
Die Verarbeitung durch fino im Rahmen des Remote-Zugriffs umfasst die durch den Kunden jeweils angewiesenen Verarbeitungsschritte.
Version: 15. November 2022