Erfahren Sie, was sich im August 2024 in Sachen Grundsteuer getan hat. Nutzen Sie die neue Masseneinspruchsfunktion zur Absicherung und für profitable Gewinnsteigerung.
💻 Neu: Masseneinspruchsfunktion
Das Thema Grundsteuer sorgt aktuell für viel Diskussion in der Presse und in der Gesellschaft. Um Sie angesichts der zahlreichen Grundsteuerverfahren bei der Einspruchsbearbeitung bestmöglich zu unterstützen, finden Sie ab sofort in der GrundsteuerDigital Lösung unsere neue Funktion: Einspruch per Massenverarbeitung!
Nutzen Sie die Gelegenheit dieses Thema gezielt bei Ihren Mandanten anzusprechen und gleichzeitig Ihren Umsatz zu steigern.
Denn nach einem Urteil des LG Stuttgarts vom 29.7.2013 – 27 O 128/12 kann sich ein Steuerberater gegenüber seinem Mandanten schadensersatzpflichtig machen, wenn er ihn nicht auf die Möglichkeit eines Einspruchs gegen einen ergangenen Steuerbescheid hinweist, obwohl Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung maßgeblichen Norm bestehen.
Unsere Masseneinspruchsfunktion erfordert nur wenige Minuten Ihrer Zeit und bietet angesichts der Regelgebühr i.H.v. 1,3 und des Mindestgegenstandswerts i.H.v. 1.500,-€ für Rechtsbehelfe ein lukratives Umsatzpotenzial: So sind pro Einspruch nach § 40 StBVV, Nr. 2300 VV RVG, § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG bereits 165,10€ netto– unabhängig vom Erfolg des Einspruchs – abrechenbar.
Der Einspruch per Massenverarbeitung in GrundsteuerDigital lässt keine Wünsche übrig. Sie können
- massenhaft Rechtsbehelfe für einspruchswürdige Steuerbescheide versenden,
- vorformulierte, bundeslandindividuelle Einspruchsvorlagen verwenden oder auf eigene Bedürfnisse anpassen und
- eigene Einspruchsvorlagen erstellen.
Schauen Sie sich am besten das neue Videotutorial an oder werfen Sie einen Blick auf die Schritt-für-Schritt-Anleitung im Hilfecenter
🏡 Erste Grundsteuerklage in Hessen
Es gibt die erste Klage gegen das hessische Grundsteuermodell.
Beim Hessischen Finanzgericht ist unter dem Aktenzeichen 3 K 532/24 eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes anhängig.
Beim Hessischen Finanzgericht ist unter dem Aktenzeichen 3 K 532/24 eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes anhängig.
💡 Grundsteuer-Update – Das sollten Sie wissen!
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift “Betriebskosten aktuell” erfahren Sie in einem ausführlichen und detaillierten Beitrag, alles Wissenswerte rund um die Änderungsanzeige samt Fristen, erklärungsrelevante Änderungen und Konsequenzen. Darüber hinaus wird auch die aktuelle Rechtslage bei Bescheidprüfungen und Einsprüchen thematisiert.
Lesen Sie den Artikel und bleiben Sie informiert!
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💬 Umfrage
Im Alltag gehen Dinge schnell unter. Haben Sie schon an unserer kurzen Umfrage zur aktuellen Situation zum Thema Grundsteuer in Ihrer Kanzlei teilgenommen?
Sie haben weiterhin die Gelegenheit an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir würden uns über Ihre Teilnahme und die Beantwortung der Fragen sehr freuen.