Grundsteuer-News: Jetzt Einsprüche massenhaft einlegen und Umsatz erhöhen!

Grundsteuer-News

Erfahren Sie, was sich im August 2024 in Sachen Grundsteuer getan hat. Nutzen Sie die neue Masseneinspruchsfunktion zur Absicherung und für profitable Gewinnsteigerung.
💻 Neu: Masseneinspruchsfunktion
Das Thema Grundsteuer sorgt aktuell für viel Diskussion in der Presse und in der Gesellschaft. Um Sie angesichts der zahlreichen Grundsteuerverfahren bei der Einspruchsbearbeitung bestmöglich zu unterstützen, finden Sie ab sofort in der GrundsteuerDigital Lösung unsere neue Funktion: Einspruch per Massenverarbeitung!
 
Nutzen Sie die Gelegenheit dieses Thema gezielt bei Ihren Mandanten anzusprechen und gleichzeitig Ihren Umsatz zu steigern.
 
Denn nach einem Urteil des LG Stuttgarts vom 29.7.2013 – 27 O 128/12 kann sich ein Steuerberater gegenüber seinem Mandanten schadensersatzpflichtig machen, wenn er ihn nicht auf die Möglichkeit eines Einspruchs gegen einen ergangenen Steuerbescheid hinweist, obwohl Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung maßgeblichen Norm bestehen.
 
Unsere Masseneinspruchsfunktion erfordert nur wenige Minuten Ihrer Zeit und bietet angesichts der Regelgebühr i.H.v. 1,3 und des Mindestgegenstandswerts i.H.v. 1.500,-€ für Rechtsbehelfe ein lukratives Umsatzpotenzial: So sind pro Einspruch nach § 40 StBVV, Nr. 2300 VV RVG, § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG bereits 165,10€ netto– unabhängig vom Erfolg des Einspruchs – abrechenbar.
 
Der Einspruch per Massenverarbeitung in GrundsteuerDigital lässt keine Wünsche übrig. Sie können
  • massenhaft Rechtsbehelfe für einspruchswürdige Steuerbescheide versenden,
  • vorformulierte, bundeslandindividuelle Einspruchsvorlagen verwenden oder auf eigene Bedürfnisse anpassen und
  • eigene Einspruchsvorlagen erstellen.
 

Schauen Sie sich am besten das neue Videotutorial an oder werfen Sie einen Blick auf die Schritt-für-Schritt-Anleitung im Hilfecenter 
🏡 Erste Grundsteuerklage in Hessen 
Es gibt die erste Klage gegen das hessische Grundsteuermodell.
Beim Hessischen Finanzgericht ist unter dem Aktenzeichen 3 K 532/24 eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes anhängig. 
💡 Grundsteuer-Update – Das sollten Sie wissen! 
Tablet-Mockup mit einem Zeitungsbeitrag der 'Betriebskostenaktuell'. Der Artikel zeigt ein Interview mit der Geschäftsführerin, Inga Krämer, die ein Update zur Grundsteuer gibt. Der Titel des Interviews lautet: 'Grundsteuer-Update: Nach der Hauptfeststellungserklärung ist vor der Fortschreibung'.
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift “Betriebskosten aktuell” erfahren Sie in einem ausführlichen und detaillierten Beitrag, alles Wissenswerte rund um die Änderungsanzeige samt Fristen, erklärungsrelevante Änderungen und Konsequenzen. Darüber hinaus wird auch die aktuelle Rechtslage bei Bescheidprüfungen und Einsprüchen thematisiert.

Lesen Sie den Artikel und bleiben Sie informiert! 
💯 Ohne Makler, 100% vollständiges Dossier – Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten! 
Noch nie war es so einfach, eine vollständige Immobilienmarktwerteinschätzung zu bestellen. Online, ohne Wartezeit, schnelle Bearbeitung, und vor allem: Ohne Kontaktaufnahme eines Maklers! Überzeugen Sie sich selbst indem Sie sich unser kostenloses Musterdossier herunterladen. 
💬 Umfrage

Im Alltag gehen Dinge schnell unter. Haben Sie schon an unserer kurzen Umfrage zur aktuellen Situation zum Thema Grundsteuer in Ihrer Kanzlei teilgenommen?

Sie haben weiterhin die Gelegenheit an unserer Umfrage teilzunehmen. Wir würden uns über Ihre Teilnahme und die Beantwortung der Fragen sehr freuen.

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Wir laden Sie als Premium-Abonnent/in exklusiv zum jährlichen Steuerberaterforum ein, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen an neuen Produktideen und Weiterentwicklungen arbeiten.

Experten Webinare

Sie erhalten als Professional- und Premium-Abonnent/in in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Thematiken informatives Hintergrundwissen, das für Ihre Mandantschaft und Sie als Steuerkanzlei von Bedeutung ist.

Grund­funktionalitäten

Einer unserer Grundfunktionen ist das Mandantenportal. Sie können Ihre Mandanten über das Mandantenportal auffordern, die Daten für ein oder mehrere Grundstücke anzulegen.

Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.

Preis pro ELSTER-Übertragung

Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

Sie können mit einem Klick massenhaft:

  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
  • Und ELSTER-Übermittlungen starten
  • Dokumente erstellen

Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

Abteilungen / Standorte / Tochter­gesellschaften

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