So gut wie alle Bundesländer beginnen demnächst mit dem Versand von Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer. Diese Schreiben enthalten objektbezogene Informationen, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte wichtig sind.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem bisherigen Einheitswert-Aktenzeichen bzw. der Steuernummer zu. Denn ohne Aktenzeichen bzw. Steuernummer ist eine Übermittlung der Erklärung per ELSTER nicht möglich. Die übrigen Informationen variieren je nach Bundesland, auch kommt es darauf an, ob dort das sogenannte Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell gilt.
Ein Tipp für Grundstückseigentümer, die kein Informationsschreiben bekommen: Das Einheitswert-Aktenzeichen bzw. die Steuernummer findet sich auf den bisherigen Bewertungsbescheiden, also dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid. Im Lastschriftverfahren zur Grundsteuer ist das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer auf dem Kontoauszug genannt.
Hier ein Überblick, welches Bundesland wann Informationsschreiben versendet (aktueller Stand und weitere Informationen im Hilfecenter):
Bundesland | Privatpersonen | Land- und Forstwirtschaft |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Mai bis Juni 2022 | Mai bis Juni 2022 |
Bayern | ab 31.März | ab 31.März |
Berlin | kein Versand | kein Versand |
Brandenburg | Mai bis Juni 2022 | Mai bis Juni 2022 |
Bremen | Juli 2022 | Juli 2022 |
Hamburg | kein Versand | kein Versand |
Hessen | Juni 2022 | Juni 2022 |
Mecklenburg-Vorpommern | Mai 2022 | Mai 2022 |
Niedersachsen | Mai bis Juni 2022 | Mai bis Juni 2022 |
Nordrhein-Westfalen | Mai bis Juni 2022 | Mai bis Juni 2022 |
Rheinland-Pfalz | Mai bis Juli 2022 | August 2022 |
Saarland | Juni 2022 | Juni 2022 |
Sachsen | April bis Juni 2022 | April bis Juni 2022 |
Sachsen-Anhalt | Juni 2022 | Juni 2022 |
Schleswig-Holstein | Juni bis Juli 2022 | Juni bis Juli 2022 |
Thüringen | April bis Mai 2022 | April bis Mai 2022 |
Stand 24.02.2022:
In Bayern sind Daten aus dem Liegenschaftskataster, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden, über den sogenannten BayernAtlas abrufbar. Vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 ist der Abruf kostenlos.
Berlin versendet keine Schreiben, stellt aber Informationsblätter online bereit.
In Hamburg müssen Steuerpflichtige grundsätzlich nur fünf Daten bzw. Werte angeben: steuerliche Identifikationsnummer, Name, Lage des Grundstücks bzw. der Immobilie, Grundfläche, ggf. Wohn- und/oder Nutzfläche. Deshalb verzichtet Hamburg wohl auf den Versand von Informationsschreiben. Übrigens: Zwischen Hamburg und Bayern gibt es einen Programmierverbund. Ein behördenübergreifendes Umsetzungsprojekt verbunden mit einer Informationskampagne befindet sich in Vorbereitung.
In Hessen sind die Angaben zum Grundvermögen dem Liegenschaftskataster zu entnehmen. Darüber hinaus stellt Hessen Informationen und Checklisten online zur Verfügung.
Bei hessischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind Angaben zu den einzelnen Flurstücken und ihren Nutzungen erforderlich. Diese ergeben sich aus dem Liegenschaftskataster. Geplant ist, dass land- und forstwirtschaftlichen Betrieben noch vor dem 1.7.2022 ein Sonderkatasterauszug online zur Verfügung gestellt wird – und zwar kostenfrei. Dieser listet nicht nur die Flurstücke auf, sondern auch die weiteren zu erklärenden Daten, soweit diese dem Finanzamt vorliegen.
Sachsen-Anhalt verschickt nicht nur Informationsschreiben, sondern plant darüber hinaus die Einrichtung eines Auskunftsportals im Internet, den sogenannten Auskunftsviewer. Dieser soll den Steuerpflichtigen bei den Angaben zum Grundstück unterstützen.
Handlungsempfehlungen
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