Wir haben es gemeinsam mit Ihnen geschafft – trotz neuer Herausforderungen und großem Zeitdruck haben wir mit Ihren Anregungen eine Lösung entwickelt, mit der Sie die Feststellungserklärungen Ihrer Mandantschaft erfolgreich gemeistert haben. Auch die Grundsteuerwerte von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind mit GrundsteuerDigital erfolgreich deklariert worden.
Doch wie es einer unserer geschätzten Partner Andreas Giebel treffend in einem Kommentar auf LinkedIn formuliert hat: “Nach der Hauptfeststellung ist vor der Wertfortschreibung”. Das Thema Grundsteuer geht weiter und durch die Grundsteuerreform entstehen auch bei Änderungen z.B. der Art oder des Wertes von Grundstücken neue Anforderungen – so besteht jetzt beispielsweise Anzeigepflicht von Änderungen.
Haben Sie schon weitere Erklärungen, beispielsweise zur Prüfung der Wertfortschreibung im Bundesmodell für Mandantinnen und Mandanten, die in 2022 ihr Haus fertiggestellt haben, eingereicht? Falls nicht, drohen Verspätungszuschläge, da nach § 228 Abs. 2 S. 2 BewG die Frist am 31. Januar 2023 abgelaufen ist.
Wir entwickeln stetig unsere Lösung weiter und arbeiten daher bereits intensiv am Änderungsmanagement, wie Sie unserer Roadmap entnehmen können. Damit werden alle relevanten Änderungen an Grundstücken seit der letzten Übermittlung, unter einem neuen Menüpunkt in einer Übersicht dargestellt. Sie können dann einen Filter setzen, welche Änderungen erklärungsrelevant sind, also eine Erklärung in Form einer
- Nachfeststellung,
- Wert-/Artfortschreibung,
- Neuveranlagung
- oder einer Aufhebung bedürfen.
Alle Änderungen werden damit nachvollziehbar und Sie können sich die einzelnen Änderungen in der Vergleichsansicht anzeigen lassen und bei Bedarf direkt eine neue Erklärung anlegen.
Teil des neuen Änderungsmanagements wird auch eine Stammdatenabfrage sein, mit der Sie ausgewählte Mandantinnen und Mandanten massenhaft kontaktieren können, um sie nach Änderungen zu fragen. Anschließend können Sie die Angaben dann zur Erstellung neuer Erklärungen verwenden.
An dieser Stelle möchten wir Sie herzlich dazu einladen, die Möglichkeit zu nutzen neue Themen und Funktionen wie das Änderungsmanagement, über die Community mitzugestalten. Es ist für uns keine Floskel, sondern wir leben es: Wir möchten Sie und Ihre Bedürfnisse kennen und setzen Ihre Anregungen und Wünsche um.
So sind schon viele Funktionen der GrundsteuerDigital Plattform entstanden und von Ihnen mitgestaltet worden. Wir wollen an dieser Stelle nochmal von unseren Top 3 dieses Jahres berichten.
Massenbescheidprüfung mit OCR
Die erste Funktion ist die Massenbescheidprüfung mit OCR, mit der Sie mit wenigen Klicks massenhaft Bescheide hochladen und auslesen lassen können. Egal ob Bescheide zum Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag oder Äquivalenzbetrag – mit der integrierten OCR-Funktion werden die Texte anhand des optischen Zeichenerkennungstools einfach und schnell erkannt. Die korrekte Zuordnung der Bescheide zu den entsprechenden Feststellungserklärungen erfolgt hier automatisch. Im Anschluss können Sie alle Ergebnisse der Bescheide in einer Übersicht neben den ursprünglichen Berechnungen anzeigen lassen und diese dann im Detail prüfen. Dabei sind die nicht übereinstimmenden rot hervorgehoben.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Massenbescheidprüfungsfunktion, die im Professional- und Premium-Paket enthalten ist.
Fristenkontrolle
Wenn Ihnen ein Bescheid mit abweichenden Werten vorliegt, behalten Sie mit der Fristenkontrollfunktion (enthalten ab dem Standard-Paket), ganz einfach den Überblick über alle Einspruchsfristen. Mithilfe von OCR, aus der von Punkt 1 genannten Funktion, wird auch das Bescheiddatum ausgelesen, sodass die Berechnung der Einspruchsfrist automatisch erfolgt. Standardmäßig erhalten Sie eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung, die Sie jedoch individuell einstellen können. Die Übersicht aller offenen Fristen ist unter dem Menüpunkt Fristen einsehbar. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Einsprüche und sonstige ELSTER-Nachrichten direkt über die Plattform zu versenden.
Hier erfahren Sie mehr zur Fristenkontrollfunktion in unserem Hilfecenter.
Rechnungen in DATEV Unternehmen online
Mit der automatischen Rechnungszustellung erhalten Sie ganz einfach und automatisch Ihre Rechnungen in DATEV Unternehmen online. Diese Funktion hat sich eine Vielzahl von Ihnen – den GrundsteuerDigital Userinnen und User – gewünscht. Deshalb haben wir den digitalen und sicheren Dokumentenaustausch mithilfe der Schnittstelle über das Rechnungsmanagementsystem GetMyInvoices, das ebenfalls Teil der fino group ist, ermöglicht.
Hier erfahren Sie, wie Sie die automatische Rechnungszustellung aktiveren und Ihr DATEV Unternehmen online Konto verbinden.
Neben dem Release dieser drei neuen Funktionen, beschäftigen wir uns u.a. täglich mit vielen Ihrer Ideen, Wünschen und Anregungen, für die wir sehr dankbar sind. Alleine dieses Jahr haben wir bis heute 85 Releaseversionen veröffentlicht (Stand 27.06.2023). In unserem Changelog erhalten Sie detaillierte Informationen darüber, welche weiteren Funktionen, Verbesserungen und Fehlerbehebungen wir dieses Jahr bereits erfolgreich umgesetzt haben.
Sie sehen, das Thema Grundsteuer geht weiter und wir freuen uns mit Ihnen zusammenzuarbeiten – mit dem großen Ziel Prozesse für Sie zu vereinfachen. Beim Thema Grundsteuer sind Sie mit uns und den grundsteuerrelevanten Daten Ihrer Mandantschaft in der GrundsteuerDigital Lösung für alle zukünftigen Deklarationen – spätestens 2029 zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt, gewappnet. Bereits vorher werden jegliche Änderungen an den Immobilien und Grundstücken Ihrer Mandantschaft für Sie nachvollziehbar und Sie erkennen direkt welche Änderungen erklärungsrelevant sind. Darüber hinaus sind weitere Funktionen, Schnittstellen und Lösungen möglich – und wir sind jederzeit offen und dankbar für Ihre Anregungen.
Wir sehen uns in der Community!