Grundsteuerreform: Eine Chance für Kanzleien

Die Grundsteuer kann für Steuerberaterkanzleien der Himmel sein – oder zur Hölle werden. Entscheidend wird sein: Ist Ihre Kanzlei so gut aufgestellt, dass sie die zusätzliche Belastung schultern kann? Können Sie Ressourcen für die Bearbeitung der Grundsteuerfälle frei machen? Wer jetzt nicht sofort mit „ja“ antworten kann, sollte schnellstens tätig werden. Denn nur, wer strukturell gut vorbereitet ist, steht in Sachen Grundsteuer auf der Gewinnerseite und profitiert von allen Chancen, die die Reform mit sich bringt.

Portträtbild Ingo Sierck

Ingo Sierck

Gastautor, Gesellschafter-Geschäftsführer der Baumann Steuerberatungsgesellschaft mbH

Übersicht

Gesucht wird: die moderne Kanzlei

Mandanten brauchen einen Steuerberater, der sie in Sachen Grundsteuer umfassend unterstützen kann. Deshalb muss die Kanzlei in erster Linie in der Lage sein, die geforderte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch per ELSTER zu übermitteln.

Die elektronische Übermittlung erfordert digitale Lösungen in der Kanzlei selbst. Wer jedoch nur mit ELSTER arbeitet, also ohne weitere unterstützende Software, wird Schwierigkeiten haben, alle Feststellungserklärungen termingerecht abzugeben.

 

Mit GrundsteuerDigital steht Ihnen eine digitale Lösung zur Verfügung, die Sie bei Erstellung der Erklärung, Kommunikation mit den Mandanten, Beschaffung von Informationen und Abgabe der Erklärung unterstützt. Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie GrundsteuerDigital. Dieses Produkt bietet Ihnen: Massenimport, Arbeitserleichterung durch Schnittstellen, Mandantenportal und noch viele weitere Vorteile. Das ist die Chance, Ihre Kanzlei digital voran zu bringen.

Wer bisher lediglich mit DATEV gearbeitet hat, sollte wissen: Die digitale Lösung für die Erledigung der Feststellungserklärungen liegt zwar außerhalb von DATEV. Aber: Durch die Nutzung der DATEV-Schnittstellen lassen sich Dokumente und Informationen einfach und unkompliziert von GrundsteuerDigital übertragen.

Nur mit der empfohlenen Lösung der DATEV zur Umsetzung der Grundsteuerreform stellt die Deklaration von Grundsteuerwerten kein Problem für Steuerberater dar.


Kanzleien, die nicht wie vorgeschrieben elektronisch übermitteln können, werden außen vor bleiben. Für moderne Kanzleien, die Hammer und Meißel schon längst Lebewohl gesagt haben, ist das dagegen die Chance, nicht nur

  • neue Mandanten zu gewinnen, sondern auch
  • neue Aufträge von Bestandsmandanten zu generieren

    – denn bei der Grundsteuer kommt es auf Schnelligkeit und eine gute Vorbereitung an!

Und wenn der Mandant seine Angaben unbedingt auf Papier machen will und kein neues Programm erlernen möchte? Auch daran hat GrundsteuerDigital gedacht und bietet die Möglichkeit, dass Mandantinnen und Mandanten ihre Daten in einem Brief erfassen können, der direkt aus der Software verschickt oder gedruckt wird.

Gesucht wird: der (neue) Mandant

Nicht jede Kanzlei wird die Herausforderungen der Grundsteuerreform bewältigen können oder vielleicht sogar wollen. Stehen Sie als moderne Kanzlei bereit für die Mandanten, die einen neuen Steuerberater suchen, der es mit der Grundsteuer aufnehmen kann.

Denken Sie aber auch an Ihre Bestandsmandanten. Denn sie werden ebenfalls Ihre Kapazitäten benötigen, um die Erklärungspflichten erfüllen zu können.

Gesucht wird: ein leerer Schreibtisch

Die Masse an Feststellungserklärung abzuarbeiten und die Erklärungen dann auch noch fristgerecht abzugeben – das wird die große Herausforderung sein.

Hier gilt es,

  • die Mandanten anzusprechen, sprich: Jeder Mandant muss angeschrieben und auf die kommende Feststellungserklärung aufmerksam gemacht werden. Denn: Private Grundstücke können leider nicht automatisiert in DATEV identifiziert werden.
  • Prozesse zu entwickeln, also: Wer macht wann was?
  • den Mandanten Angebote zu unterbreiten. Das bedeutet, der Mandant muss wissen, was für Kosten auf ihn zukommen werden.
  • Aufträge mit neuen Mandanten abzuschließen.

Diese Aufgaben erledigt man nicht mal nebenbei. Deshalb haben wir einem Mitarbeiter den Schreibtisch leer geräumt, sodass er sich ausschließlich auf die Grundsteuer konzentrieren kann. Unsere Mandanten haben wir auch bereits alle angeschrieben.

Unser Apell: Setzen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen, die die Grundsteuerreform mit sich bringt, auseinander und bereiten Sie sich strukturell darauf vor. Nur mit guter Vorbereitung kann die Grundsteuer für die Kanzlei zum Erfolg werden – Erfolg im Sinne von zusätzlichen Einnahmen und zufriedenen Mandanten. Ohne eine sorgfältige Vorbereitung: Hölle und abwandernde Mandanten.

Gesucht wird: der verzweifelte Selbsterlediger

So mancher Steuerpflichtige brauchte uns Steuerberater bisher gar nicht. Die Einkommensteuererklärung hat er selbst erledigt.

Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte gestaltet jedoch deutlich komplexer. Die Grundstückseigentümer wollen jetzt wissen, was sie wann wie tun müssen. Dafür brauchen sie unser Fachwissen.

Gerade bei Privatpersonen besteht die Gefahr, dass sie die Feststellungserklärung jetzt deutlich unterschätzen und sie später mit dem Prozedere rund um die Erklärung einfach überfordert sind. Vielleicht stellen sie erst im Oktober fest, dass sie Unterstützung von Steuerprofis brauchen. Dann noch einen Steuerberater mit Kapazitäten und Grundsteuer-Kenntnissen zu finden, dürfte schwierig werden.

Auch wird es einige Grundstückseigentümer geben, die sich nicht auf ein neues Programm oder ELSTER einlassen wollen oder können.

Hier gilt es, die Selbsterlediger auf die Problematiken hinzuweisen und zu überzeugen, schon jetzt mit einem Steuerberater zusammen zu arbeiten. So gewinnt man neue Mandanten für die Kanzlei.

Gesucht wird: ein Ansprechpartner

In den wenigsten Fällen hat eine Immobilie nur einen Eigentümer. Bei Eigentümergemeinschaften empfiehlt es sich aus Kanzleisicht, nur einen Ansprechpartner zu haben. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, wer der entsprechende Bevollmächtigte sein wird.

Gesucht wird: ein Architekt?

Eigentümer von Wohngebäuden müssen in der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte die Wohnfläche angeben. Diese richtet sich grundsätzlich nach der Wohnflächenverordnung. Probleme machen hier insbesondere Dachschrägen und Erker, die in das Dach eingefügt werden, Ausbauten und Anbauten. Um die Wohnfläche auch für diese Bereiche korrekt ermitteln zu können, haben manche Kanzleien tatsächlich einen Architekten engagiert. Das Ziel: Beanstandungen des Finanzamts bezüglich der Wohnfläche zu vermeiden. Das ist aber dann doch zu viel des Guten und absolut nicht nötig. Die notwendigen Daten können Sie auch Bauunterlagen und Kaufverträgen entnehmen.

 

GrundsteuerDigital arbeitet bereits an Lösungen, um Steuerberater bei der Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen zu unterstützen.

Gefunden: neue Einnahmequellen

Mit der Grundsteuer lässt sich natürlich auch Geld verdienen. Wie viel das ist, bestimmt sich nach § 24 Nr. 11 StBVV. Der Steuerberater erhält für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Gegenstandswert ist der erklärte Wert, im Rahmen der Grundsteuer ist das der Grundsteuerwert des zu bewertenden Grundstücks. Der Gegenstandswert beträgt mindestens 25.000 Euro.

Hier ein kleines Rechen-Beispiel: Der Gegenstandswert bzw. Grundsteuerwert liegt bei 380.000 Euro. Das Honorar beträgt mindestens 141,05 Euro (1/20), maximal 2.538,90 Euro (18/20). Der Mittelwert liegt bei 1.339,98 Euro (9,5/20). Hochgerechnet auf zum Beispiel 400 Erklärungen ergibt dies ein mittleres Honorar von 535.992 Euro – generiert nur durch die Feststellungserklärungen im Rahmen der Grundsteuer!

Fazit

Wer jetzt freie Ressourcen schafft und sich elektronisch auf den neuesten Stand bringt, sollte in der Lage sein, die Bestandsmandanten und zahlreiche neue Mandanten zufriedenstellend betreuen zu können.

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Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

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Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

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  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
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Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

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