Das Thema Grundsteuer nimmt Fahrt auf. Immer mehr Steuerberaterinnen und Steuerberater setzen sich mit dem Thema auseinander und starten mit der Bearbeitung. Es lohnt sich jedoch, mit der vollständigen Umsetzung auf die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zu warten.
Abzuwarten bleiben die Anpassung der erforderlichen Angaben seitens ELSTER und der Versand der Informationsschreiben durch die Bundesländer. In der Zwischenzeit schaffen wir weitere Schnittstellen zur Arbeitserleichterung, die nach der Finalisierung öffentlicher Stellen zur Verfügung stehen.
Wir empfehlen, diese Zeit zur Vorbereitung zu nutzen. Mit unseren Handlungsempfehlungen möchten wir Sie dabei unterstützen. Das Dokument wird stetig aktualisiert und mit Informationen ergänzt. Neben den Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Phasen des Grundsteuerprozesses finden Sie im Dokument auch den Zeitplan zum geplanten Versand der Informationsschreiben durch die Bundesländer und die Möglichkeiten, Liegenschaftsinformationen abzurufen.
Hier können Sie das Dokument herunterladen:
Handlungsempfehlungen in der Vorbereitungsphase
Im Februar und März 2022 empfehlen wir, die Zeit zur Vorbereitung zu nutzen. Am wichtigsten sind die Zuständigkeiten im Grundsteuerprozess innerhalb der Kanzlei und die Ermittlung der betroffenen Mandanten und Mandantinnen. Darüber hinaus empfehlen wir DATEV Kanzleien die Bereitstellung der DATEV Basisdaten online zur Vorbereitung des Imports der Mandantenstammdaten.
Auch die GrundsteuerDigital Plattform kann zur Vorbereitung genutzt werden. Deshalb geben wir allen Interessierten in dieser Startphase sukzessive Zugriff darauf und laden dazu ein, die Software gemeinsam noch besser zu machen. Dazu kommen wir nach und nach auf alle Kunden zu, die bereits vorbestellt haben.
Sobald Sie Zugriff auf GrundsteuerDigital haben, können Sie mit diesen Funktionen starten:
- Sie können ein Kanzleikonto erstellen und dafür, soweit vorhanden, Ihr DATEV-Login verwenden.
- Das Anlegen von Mandanten bzw. der Import von Mandantendaten über DATEV Basisdaten online oder die Mandantenvorlage ist möglich.
- Grundstücke können angelegt und erste Angaben, wie zum Beispiel die Adresse, erfasst werden.
Hinweis: Mit den eingegebenen Daten können Sie grundsätzlich auch bei Funktionserweiterungen weiterarbeiten.
Voraussichtlich Ende Februar 2022 wird von Seiten der Finanzverwaltung die ELSTER Schnittstelle aktualisiert. Das hat Auswirkungen auf die jeweiligen Pflichtfelder in den Ländermodellen. Jedoch behält sich die Finanzverwaltung vor, bis Juni Änderungen an der ELSTER Schnittstelle vorzunehmen. Sollten im gesamten Prozess der Erstellung der Feststellungserklärungen weitere Angaben nötig sein, werden Sie über die GrundsteuerDigital Plattform informiert.
Wir empfehlen: Erfassen Sie in der Vorbereitungsphase nur die ersten Angaben und warten Sie mit der Einzelfallbearbeitung noch auf die Aktualisierung der ELSTER Pflichtfelder, den Versand der Informationsschreiben an Ihre Mandantschaft und weitere Schnittstellen, die wir zur Arbeitserleichterung schaffen.
Frühestens ab 1.7.2022 können Sie – nach derzeitigem Stand – die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte für Ihre Mandantinnen und Mandanten an das Finanzamt übermitteln. Bis dahin bleibt mit einer guten Vorbereitung genug Zeit, die Feststellungserklärungen zu finalisieren.