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📑 Wertkorrektur mittels Gutachten
In den Beschlüssen vom 27.05.2024 (II B 78/23, AdV; II B 79/23, AdV) hatte der BFH bezüglich der neuen Grundsteuerreform Aussetzung der Vollziehung gewährt, da in den infragestehenden Fällen nachgewiesen werden konnte, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert den tatsächlichen gemeinen Wert erheblich übersteigt. Infolgedessen hat die Finanzverwaltung am 24.06.24 koordinierte Ländererlasse erlassen, die wie die o.g. BFH-Beschlüsse ebenfalls in den Bundesmodell-Bundesländern gelten.
Durch die Ländererlasse wird in allen offenen Fällen die Möglichkeit eingeräumt, mittels Sachverständigengutachten einen um mindestens 28,58 % geringeren Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt nachzuweisen. Die Nachweispflicht trägt der Steuerpflichtige. Zulässig sind Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses nach §§ 192 ff. Baugesetzbuch bzw. durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Sachverständigen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen als erste Orientierungshilfe eine Marktwerteinschätzung. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob die Einholung eines Gutachtens sinnvoll ist.
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🏡 Änderungsanzeige auch über ELSTER möglich
Wir haben von ELSTER exklusiv erfahren, dass ab 27.11.2024 das Formular für die Grundsteuer-Änderungsanzeige nun auch bei ELSTER eingeführt werden soll. Bisher gab es nur das Formular als Papiervordruck. Die Handhabung, dass eine komplett neue Steuererklärung die Änderungsanzeige ersetzt, wird aber nicht verändert. In GrundsteuerDigital wird es voraussichtlich Mitte Februar 2025 verfügbar sein. Zukünftig kann man auf beiden Wegen eine Änderungsanzeige elektronisch abgeben.
Nutzen Sie kostenfrei die Grundstücksdatenabfrage sowie unser Änderungsmanagement in GrundsteuerDigital, um die Mandantschaft schnell und massenhaft nach Veränderungen am Grundstück zu fragen und ihnen bei der Erfüllung seiner Anzeige- & Erklärungspflicht von Änderungen zu unterstützen. Prüfen Sie mit dem Änderungsmanagement Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz, legen Sie massenhaft neue Erklärungen an und behalten Sie damit den Überblick.
🚌 Für Sie unterwegs
Von der TAXarena in Mainz über die StB EXPO in Stuttgart und der Digital X in Köln bis zum Deutschen Steuerberatertag in Hamburg – wir waren dabei. 🚀
Die letzten Wochen voller Veranstaltungen, netter Begegnungen und inspirierender Gespräche neigt sich vorerst dem Ende zu. Wir haben uns über jeden einzelnen Besucher an unserem Stand und den persönlichen Austausch mit Ihnen gefreut.
Ein besonderes Highlight neben den vielen neugierigen und wissbegierigen Besuchern war der gemeinsame Auftritt von fino taxtech, fino digital und GetMyInvoices auf der Digital X in Köln.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen bei der nächsten Veranstaltung, der TAXarena am 19.11.2024 in Hamburg 👋