Grundsteuer-News: Ihre Meinung ist gefragt!

Grundsteuer-News

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📑 Wertkorrektur mittels Gutachten

In den Beschlüssen vom 27.05.2024 (II B 78/23, AdV; II B 79/23, AdV) hatte der BFH bezüglich der neuen Grundsteuerreform Aussetzung der Vollziehung gewährt, da in den infragestehenden Fällen nachgewiesen werden konnte, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert den tatsächlichen gemeinen Wert erheblich übersteigt. Infolgedessen hat die Finanzverwaltung am 24.06.24 koordinierte Ländererlasse erlassen, die wie die o.g. BFH-Beschlüsse ebenfalls in den Bundesmodell-Bundesländern gelten.

Durch die Ländererlasse wird in allen offenen Fällen die Möglichkeit eingeräumt, mittels Sachverständigengutachten einen um mindestens 28,58 % geringeren Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt nachzuweisen. Die Nachweispflicht trägt der Steuerpflichtige. Zulässig sind Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses nach §§ 192 ff. Baugesetzbuch bzw. durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Sachverständigen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen als erste Orientierungshilfe eine Marktwerteinschätzung. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob die Einholung eines Gutachtens sinnvoll ist.

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🏡 Änderungsanzeige auch über ELSTER möglich

Wir haben von ELSTER exklusiv erfahren, dass ab 27.11.2024 das Formular für die Grundsteuer-Änderungsanzeige nun auch bei ELSTER eingeführt werden soll. Bisher gab es nur das Formular als Papiervordruck. Die Handhabung, dass eine komplett neue Steuererklärung die Änderungsanzeige ersetzt, wird aber nicht verändert. In GrundsteuerDigital wird es voraussichtlich Mitte Februar 2025 verfügbar sein. Zukünftig kann man auf beiden Wegen eine Änderungsanzeige elektronisch abgeben.

Nutzen Sie kostenfrei die Grundstücksdatenabfrage sowie unser Änderungsmanagement in GrundsteuerDigital, um die Mandantschaft schnell und massenhaft nach Veränderungen am Grundstück zu fragen und ihnen bei der Erfüllung seiner Anzeige- & Erklärungspflicht von Änderungen zu unterstützen. Prüfen Sie mit dem Änderungsmanagement Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz, legen Sie massenhaft neue Erklärungen an und behalten Sie damit den Überblick.

🚌 Für Sie unterwegs

Von der TAXarena in Mainz über die StB EXPO in Stuttgart und der Digital X in Köln bis zum Deutschen Steuerberatertag in Hamburg  – wir waren dabei. 🚀
Die letzten Wochen voller Veranstaltungen, netter Begegnungen und inspirierender Gespräche neigt sich vorerst dem Ende zu. Wir haben uns über jeden einzelnen Besucher an unserem Stand und den persönlichen Austausch mit Ihnen gefreut.

Ein besonderes Highlight neben den vielen neugierigen und wissbegierigen Besuchern war der gemeinsame Auftritt von fino taxtech, fino digital und GetMyInvoices auf der Digital X in Köln.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen bei der nächsten Veranstaltung, der TAXarena am 19.11.2024 in Hamburg 👋

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Wir laden Sie als Premium-Abonnent/in exklusiv zum jährlichen Steuerberaterforum ein, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen an neuen Produktideen und Weiterentwicklungen arbeiten.

Experten Webinare

Sie erhalten als Professional- und Premium-Abonnent/in in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Thematiken informatives Hintergrundwissen, das für Ihre Mandantschaft und Sie als Steuerkanzlei von Bedeutung ist.

Grund­funktionalitäten

Einer unserer Grundfunktionen ist das Mandantenportal. Sie können Ihre Mandanten über das Mandantenportal auffordern, die Daten für ein oder mehrere Grundstücke anzulegen.

Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.

Preis pro ELSTER-Übertragung

Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

Sie können mit einem Klick massenhaft:

  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
  • Und ELSTER-Übermittlungen starten
  • Dokumente erstellen

Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

Abteilungen / Standorte / Tochter­gesellschaften

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