04.12.2024
📑 Brandenburg veröffentlicht Hebesatzregister
Brandenburg hat für die Grundsteuer A und B 2025 eine Hebesatzregister veröffentlicht, dem die aufkommensneutralen Orientierungshebesätze entnommen werden können. Diese Orientierungshebesätze beinhalten weder eine konkrete Empfehlung noch binden sie die jeweiligen Städte und Gemeinden.
Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
02.12.2024
🚫 Ø 41,3 % der Berliner Grundsteuerwertbescheide sind falsch
In zwei Berliner Finanzämtern wurden stichprobenartig 777 Fälle durch den Berliner Rechnungshof untersucht. Allein in den geprüften Fällen wurde die Grundsteuerwerte um 30,6 Mio. € zu niedrig festgestellt. Für die etwa 761.000 Wohngrundstücke in Berlin besteht das Risiko, dass die Grundsteuerwerte durch Fehlerberichtigung um rund 48 Mrd. € erhöht werden müssen. Das könne zu jährlichen Grundsteuer-Mehreinnahmen von rund 70 Mio. € führen.
26.11.2024
🏠 Rheinland-Pfalz plant Einführung differenzierter Hebesätze
Nachdem bereits einige Bundesmodell-Bundesländer eine drohende Belastungsverschiebung von Nichtwohn- zu Wohngrundstücken festgestellt und dementsprechende Maßnahmen ergriffen haben, plant auch Rheinland-Pfalz “die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen zu stärken sowie die Grundsteuer gerecht, flexibel und an die lokalen Bedürfnisse angepasst”, zu gestalten. Das RPGrStHsG (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz) soll den Kommunen ermöglichen, differenzierte Hebesätze für unbebaute Grundstücke, sowie Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.
Quelle: Referentenentwurf; Pressemitteilung FDP Rheinland-Pfalz vom 21.11.2024
25.11.2024
⚖️ FG Münster: Keine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
Ein Steuerpflichtiger begehrte die Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheides mit der Begründung, dass die zugrundeliegenden Normen verfassungswidrig seien. Das FG Münster (Beschluss vom 29.10.2024, Az. 3 V 1270/24 Ew,F) lehnte den Antrag ab, ohne die verfassungsrechtlichen Bedenken endgültig zu klären.
In diesem Fall überwiege das öffentliche Interesse am Gesetzesvollzug, insbesondere zur Sicherung einer geordneten Haushaltsführung. Eine Aussetzung der Vollziehung und damit eine faktische Außerkraftsetzung würde bei den Kommunen für einen nicht absehbaren Zeitraum zu Einnahmeausfällen in Milliardenhöhe führen. Der Senat ließ jedoch eine Beschwerde zum BFH zu.
Quelle: FG Münster
14.11.2024
✅ FG Hamburg: Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
Am Mittwoch, den 13.11.2024, entschied das Hamburger Finanzgericht in einem ersten Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes und wies die Klage ab (Az.: 3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen. Die Entscheidungsgründe sind derzeit noch nicht bekannt.
14.11.2024
🚜 Bremen: Verzicht auf Grundsteuer A
Bremen verzichtet zukünftig auf die Erhebung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betrieb sowie Kleingärten. Diese Maßnahme soll dem Bürokratieabbau zuträglich sein.
Die durchschnittliche Grundsteuer für Kleingärten betrage etwa fünf Euro pro Jahr, was im Verhältnis Aufwand für die Erhebung und Vollstreckung als unverhältnismäßig angesehen wird. Für die über 130 land- und forstwirtschaftlichen Betriebe führe die neu eingeführte Grundsteuer B für Wohngebäude der Landwirte und der gleichzeitige Verzicht auf die Grundsteuer A fast zu einer Aufkommensneutralität.
Quelle: Pressestelle des Senats Bremen, Pressemitteilung vom 13.11.2024
07.11.2024
⚖️ Entscheidungen des Sächsischen Finanzgerichts zur Grundsteuerbewertung
Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat in mehreren Urteilen vom 1.10.2024 (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23) die Feststellung der Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022 für rechtmäßig erklärt. Betroffen waren sowohl eigengenutzte als auch vermietete Eigentumswohnungen.
Die Kläger hatten das neue Grundsteuergesetz sowie die sächsischen Sondervorschriften als verfassungswidrig angefochten und gefordert, dass individuelle Gegebenheiten ihrer Grundstücke stärker in die Bewertung einfließen. Das Gericht wies die Klagen jedoch ab und ließ eine Revision zum Bundesfinanzhof zu.
29.10.2024
📬 Viele Grundsteuerbescheide kommen wohl erst 2025
Eine vom Magazin “Finanztip” durchgeführte Umfrage unter den 25 größten Städten Deutschlands ergab, dass bisher lediglich Berlin mit dem Versand der Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 begonnen hat. Die überwiegende Mehrheit der befragten Städte wolle erst im Januar oder Februar mit dem Versand beginnen; Hamburg sogar erst im März.
Quelle: Finanztip
28.10.2024
👩⚖️ Finanzgericht Köln: Update Grundsteuerbewertung im Bundesmodell
Im Grundsteuerwertverfahren des Finanzgerichts Köln (Az. 4 K 2189/23) haben die Kläger die vom Finanzgericht zugelassene Revision gegen das Urteil eingelegt. Unter dem Aktenzeichen II R 25/24 wird das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof geführt.
Quelle: Finanzgericht Köln (LinkedIn)
24.10.2024
Differenzierte Hebesätze in Sachsen-Anhalt
Nachdem bereits Nordrhein-Westfalen den Kommunen die Möglichkeit gegeben hat, bei der reformierten Grundsteuer differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke infolge der drohenden Belastungsverschiebung von Nichtwohn- zu Wohngrundstücken im Bundesmodell festzulegen, hat sich Sachsen-Anhalt ebenfalls dazu entschlossen, den Kommunen diese Möglichkeit zu eröffnen.
Quelle: Landtag von Sachsen-Anhalt, Gesetzentwurf – GrStHsG LSA, Drs. 8/4588, Zustimmung
24.10.2024
⚖️ Aktualisierung des Grundsteuer-Transparenzregisters in Baden-Württemberg
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat sein Grundsteuer-Transparenzregister zu den aufkommensneutralen Hebesätzen aktualisiert.
Grundsteuer-Transparenzregister bieten eine unverbindliche Empfehlung über die möglichen aufkommensneutralen Hebesätze. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen innerhalb der Gemeinde vor und nach der Grundsteuerreform ähnlich hoch bleiben soll – aber nicht muss.
Das Grundsteuer-Transparenzregister für Baden-Württemberg ist hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 23.10.2024
22.10.2024
🗞️ Rechtsgutachterliche Stellungnahme betreffend verfassungsrechtlicher Risiken für differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in NRW
Aufgrund der drohenden Belastungsverschiebung von Nichtwohn- zu Wohngrundstücken im Bundesmodell hat Nordrhein-Westfalen den Gemeinden durch das Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) die Möglichkeit eingeräumt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.
Infolgedessen gab der Städtetag NRW ein Gutachten in Auftrag, dass “erhebliche rechtliche Risiken für die Städte” aufzeige. “Das Gutachten bestätigt die Kritik, die wir von vornherein an differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke hatten. Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant.”, erklärte Thomas Eiskirch, Vorsitzender des Städtetages NRW und Oberbürgermeister der Stadt Bochum. Das Gutachten ist hier abrufbar.
Das Ministerium der Finanzen NRW selbst hat ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei dem die Bedenken ausgeräumt worden seien. Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erklärt: „Unser Ziel war es, die Kommunen durch unabhängige Expertise dort zu unterstützen, wo es zuvor teilweise noch offene Fragen gab. Die Argumente aus dem Gutachten geben interessierten Städten und Gemeinden im Land eine gute Basis, um ihre kommunale Beschlussfassung fundiert vorzubereiten und rechtssicher umzusetzen. Damit erfüllen wir den Kommunen ein zentrales Anliegen in der letzten Phase der Umsetzung der Grundsteuerreform.“ Das Gutachten ist hier abrufbar.
10.10.2024
Steuerberechnung Hamburg: endgültige Wohnlagen veröffentlicht
Für die Steuerberechnung in Hamburg ist die Einteilung der Wohnlage in “gut” und “normal” erforderlich. Bisher erfolgte die Steuerberechnung in GrundsteuerDigital als Simulation anhand des Wohnlagenverzeichnisses 2023. Mit dem neuen Wohnlagenverzeichnis ist nun eine “echte” Steuerberechnung für das Bundesland Hamburg möglich.
Das für die Grundsteuer in Hamburg gültige Wohnlagenverzeichnis ist hier abrufbar.
08.10.2024
FG Berlin Brandenburg: Mündliche Verhandlung über Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht
Für den 4. Dezember 2024 hat der 3. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg die Verfahrensbeteiligten der Verfahren mit den Az. 3 K 3142/23 und 3 K 3170/22 zur mündlichen Verhandlung geladen. Die Klage im Verfahren 3 K 3142/23 wird vom Verband Haus & Grund sowie vom Bund der Steuerzahler unterstützt.
In beiden Verfahren wenden sich die jeweiligen Kläger gegen die Ermittlung des Grundsteuerwertes nach dem sogenannten Bundesmodell und vertreten die Auffassung, dass die zugrundeliegenden Wertermittlungsvorschriften verfassungswidrig seien.
Quelle: Pressemitteilung 16/2024 des FG Berlin-Brandenburg vom 01.10.2024
01.10.2024
🆕 Aktualisierung des AENGrStG
Der Anwendungserlass des Niedersächsischen GrStG (NGrStG) zur Bewertung des Grundvermögens für die Grundsteuer ab 01.01.2022 (AENGrStG) wurde mit Wirkung vom 01.08.2024 geändert und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden und hier abrufbar.