Erfahrungsbericht WTS zur Grundsteuer-Hauptfeststellung

Chris Borrmann, Senior Manager bei der WTS Wirtschaftstreuhand GmbH, hat sich als langjähriger Kunde dazu bereit erklärt, über die wertvollen Erfahrungen und Lehren der WTS mit der vergangenen sowie der anstehenden Grundsteuer-Hauptfeststellung 2029 zu berichten. 

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Informationen zu WTS:

Die WTS, ein führender globaler Full-Service-Dienstleister für Steuerberatung und Financial & Deal Advisory, entwickelt mit mehr als 1.500 Expertinnen und Experten in Deutschland und einer der fortschrittlichsten Digitaleinheiten weltweit, innovative und integrierte Lösungen, um Steuer- und Finanzfunktionen sicher durch die zunehmenden regulatorischen Herausforderungen zu navigieren und beim digitalen Wandel zu unterstützen. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat sich die WTS kontinuierlich zu einem der führenden Anbieter im Markt entwickelt. Die WTS ist heute mit elf Standorten in Deutschland präsent und erzielte im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von 254 Mio. Euro. Über das eigene internationale Netzwerk WTS Global sind sie weltweit in mehr als 100 Ländern vertreten und bieten globale Beratungsdienstleistungen an. Als unabhängiger und langfristiger Partner, bietet die WTS im Rahmen ihres Beratungsportfolios auch Dienstleistungen im Grundsteuerbereich an.

Erfahrungsbericht aus Sicht der WTS:

 

1. Unsere Erfahrungen aus der Hauptfeststellung 2022

 

Massendatenmanagement: Große Immobilienbestände erforderten automatisierte Lösungen, da eine manuelle Bearbeitung großer Mandantenbestände nicht umsetzbar war.

Datenqualität: Viele Eigentümer hatten Schwierigkeiten, vollständige und korrekte Angaben zu liefern.

Technische Infrastruktur: Digitale Schnittstellen aus den Mandantensystem waren nicht vorhanden oder aber die Daten lagen nicht digital vor, was die Sicherstellung der Vollständigkeit abgabepflichtiger Daten stark verzögerte.

Rechtsunsicherheit: Unterschiedliche Landesmodelle führten zu komplexen Bewertungsregeln, die auch für die Mandanten nicht immer plausibel erschienen (z. B. Mitwirkungspflichten Erbbaurecht).

2. Unsere Lehren für die bevorstehende Hauptfeststellung 2029

 

Kontinuierliche Bestandsfortschreibung: Änderungen im Immobilienbestand (Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen) müssen laufend dokumentiert werden, nicht erst kurz vor der Feststellung.

Automatisierung & Digitalisierung: Einsatz von taxtech-Lösungen zur Datenaggregation und -übermittlung reduziert Fehler und spart Zeit.

Schnittstellen zu ERP-Systemen und Grundbuchdatenbanken sind essenziell.

Frühzeitige Vorbereitung: Eigentümer und Unternehmen sollten bereits ab 2026 mit der Datenprüfung beginnen, um Engpässe zu vermeiden.

Rechtliche Klarheit schaffen: Beobachtung der Länderregelungen, da Abweichungen vom Bundesmodell bestehen.

Einheitliche Bewertungsgrundlagen innerhalb der Unternehmensgruppe sichern.

Mandantenkommunikation: Transparente Information über Fristen, Pflichten und mögliche Risiken sowie auch Chancen z. B. Gutachten.

Schulungen und Leitfäden für betroffene Adressaten zeitnah und individuell abgestimmt.

3. Unser Fazit als WTS Steuerberatungsgesellschaft

 

Auch die Hauptfeststellung 2029 wird kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher andauernder Unternehmensprozess. Aus 2022 haben wir folgendes mitgenommen:

  • Datenmanagement (Umfang und Aktualität) ist der Schlüssel.
  • Automatisierung ist bei großen Immobilienbeständen Pflicht.
  • Unsere Mandanten brauchen eine klare Guidance.

Mit diesem Anspruch für die Hauptfeststellung 2029 positioniert sich WTS als Partner, der nicht nur die Deklaration übernimmt, sondern auch strategische Steuer- und Prozessberatung bietet, um Mandanten langfristig zu entlasten.

4. Unsere Zusammenarbeit – was wir aneinander schätzen

 

Die erfolgreiche Umsetzung komplexer Projekte basiert maßgeblich auf einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Im gemeinsamen Austausch mit unserer Geschäftsführerin Inga Krämer haben sich dabei insbesondere folgende Aspekte als besonders wertvoll erwiesen:

 

Was die fino taxtech an WTS schätzt:

  • Partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe: Die Zusammenarbeit ist geprägt von einem offenen und konstruktiven Austausch, in dem fachliche und technologische Expertise gleichwertig eingebracht werden. Der Fokus liegt dabei stets auf der Entwicklung gemeinsamer, tragfähiger Ansätze. „Die Kooperation mit WTS zeichnet sich durch einen vertrauensvollen Dialog aus, in dem wir gemeinsam passgenaue Lösungen entwickeln“, wie Inga Krämer hervorhebt.
  • Professionelles und strukturiertes Projektmanagement: Klare Prozesse, transparente Kommunikation und eine verlässliche Steuerung sorgen dafür, dass auch komplexe Projekte effizient und zielgerichtet umgesetzt werden.
  • Ehrliche Klarheit und lösungsorientierter Diskurs: Herausforderungen werden offen adressiert und gemeinsam im Sinne der besten Lösung diskutiert – stets mit dem Anspruch, fachlich fundierte und praxisnahe Ergebnisse zu erzielen.

 

Was WTS an der fino taxtech schätzt:

  • Konstruktive und langfristig ausgerichtete Zusammenarbeit: Die Partnerschaft ist geprägt von einem strategischen Blick nach vorne, bei dem nachhaltige Lösungen und kontinuierliche Weiterentwicklung im Mittelpunkt stehen.
  • Gemeinsames Mandantenverständnis und klare Priorisierung: Ein abgestimmtes Verständnis für die Bedürfnisse der Mandanten ermöglicht es, Themen mit hoher Relevanz konsequent und mit entsprechender Geschwindigkeit umzusetzen.
  • Hohe Verlässlichkeit sowie kontinuierliche Verbesserung: fino taxtech überzeugt durch eine zuverlässige Lieferung sowie die fortlaufende Weiterentwicklung von Tools und Prozessen in GrundsteuerDigital und stellt so eine nachhaltige Optimierung der Lösungen sicher.

 

Wir bedanken uns sehr herzlich bei Chris Borrmann sowie dem WTS Team für das offene Gespräch und freuen uns auf die weitere zukünftige Zusammenarbeit!

Disclaimer 

Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, erheben jedoch keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzen insofern nicht die Beratung und Prüfung durch einen Steuerberater/Rechtsanwalt.

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