Home » Datenschutzerklärung für die Nutzung von GrundsteuerDigital Funktionsumfang Steuerberater
bereitgestellt durch fino taxtech GmbH
Diese Datenschutzerklärung der fino taxtech GmbH möchte Sie als Kunde/Auftraggeber darüber informieren, welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei der Benutzung unseres Service GrundsteuerDigital (im Folgenden „Dienst“ genannt) durch uns als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen/Kunden, im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, erhoben und verarbeitet werden. Die Kontaktdaten können Sie dem Impressum der fino taxtech GmbH bzw. Ihrem Vertragsverhältnis mit dem Verantwortlichen entnehmen.
Diese Datenschutzinformation betrifft die Verarbeitung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten von folgenden Betroffenen:
Wir verarbeiten vorrangig solche personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung des Dienstes – etwa durch Upload – zur Verfügung stellen und für die Erbringung unseres Dienstes erforderlich sind. Hierzu zählen:
Durch fino als Verantwortlichen:
Im Auftrag des Kunden/Verantwortlichen (z.B. Steuerberater):
Die von Ihnen hinterlegten bzw. eingegebenen Daten werden zum Betrieb von GrundsteuerDigital und mithin gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 DSGVO zur Erfüllung des zwischen Ihnen und uns bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrags, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhoben und verwendet. Weitere Datenverarbeitungszwecke ergeben sich auch aus dem bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag sowie aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und konkretisieren diese Datenschutzinformation.
3.3 Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses
Ferner verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis berechtigter Interessen von uns oder Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für nachfolgende Zwecke:
Der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser beziehungsweise Endgerät und dem Server, den dieser Dienst nutzt, wird verschlüsselt. Hierzu wird ein modernes Übertragungsverfahren, TLS-Protokoll (Transport Layer Security-Protokoll), verwendet. Dies stellt sicher, dass sämtliche Daten verschlüsselt übermittelt werden und auf dem Übertragungsweg vor Manipulationen und dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind. Weitere Informationen zur Sicherheit der Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des Dienstes finden Sie unter www.grundsteuer-digital.de/sicherheit/.
Die Anwendungsserver befinden sich in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum unserer Unterauftragsverarbeiter in Deutschland. Eine Liste unserer Unterauftragsverarbeiter können Sie der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DS-GVO entnehmen.
8.2 Die Datenweitergabe erfolgt, um einzelne Anwendungsschritte durchführen zu können und beinhaltet lediglich die hierfür notwendigen Daten. Sofern eine Gruppe von Dienstleistern in der Anlage zu unserem Auftragsverarbeitungsvertrag für die Nutzung von GrundsteuerDigital genannt ist, erfolgt die Weitergabe jeweils nur an einen Dienstleister abhängig von Verfügbarkeit und Service.
GrundsteuerDigital verarbeitet personenbezogene Daten auch für weitere Zwecke technischer Art (z.B. Qualitätssicherung, Nachweisbarkeit). Diese Daten können den Informationspflichten gem. Art. 13 und 14 DS-GVO unterliegen.
Da diese Daten automatisch gelöscht werden, sind keine weiteren Schritte notwendig. Wenn Daten vor Ende der angegebenen Speicherdauer gelöscht werden sollen, wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten können Sie § 13 entnehmen.
9.1 PDF-Übertragungsprotokoll, Fehlerprotokoll, technisches Übertragungsprotokoll
PDF-Übertragungsprotokoll / Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) – Übermittelte Daten
Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit der Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, werden diese gespeichert. Nach erfolgreicher Übertragung der Feststellungserklärung an ELSTER wird ein PDF-Übertragungsprotokoll erstellt, das dem Kunden in GrundsteuerDigital unter dem Tab “Dokumente” zur Verfügung steht. Gespeichert werden alle fachlichen Daten, d. h. der Inhalt entspricht den aufgeführten Daten im Freizeichnungsdokument, die der Kunde durch Eingabe zur Verfügung gestellt hat. Gespeichert wird zudem das Transfer-Ticket, das nach erfolgreicher Übermittlung automatisch von ELSTER generiert und auf dem PDF-Übertragungsprotokoll ausgewiesen wird, sowie das Übermittlungsdatum.
Die gespeicherten Informationen stehen für die Dauer der Nutzung des Dienstes zur Verfügung und werden bei Kündigung des Vertrages über die Nutzung von GrundsteuerDigital spätestens 30 Tage nach der letzten Abrechnung automatisch gelöscht.
Bei Bereitstellung und anschließender Nicht-Übermittlung:
Werden die Daten im fino taxtech Rechenzentrum „geparkt“, anschließend aber nicht an das Finanzamt übermittelt, werden diese „geparkten“ Daten ebenfalls nach dieser Frist automatisch gelöscht. Das kann z. B. Fälle betreffen, die zur späteren Übermittlung an das Finanzamt bereitgestellt werden, die aber letztendlich nicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Fehlerprotokolle
Zum Zweck der Qualitätssicherung, Nachvollziehbarkeit und für Fehleranalysen im Rahmen der Übermittlung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden folgende Daten protokolliert:
Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Technisches Übertragungsprotokoll
Zum Zweck der Qualitätssicherung und der Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Übermittlung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden folgende Daten protokolliert:
Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
9.2 Nachweisprotokolle
Auftragsdaten im Rechenzentrum der fino taxtech GmbH (nachfolgend „fino-taxtech-RZ“)
Zum Zweck der Nachweisbarkeit der Aktivitäten im fino taxtech-RZ, die in Zusammenhang mit dem Dienst stehen, werden folgende Daten gespeichert:
Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 6 Jahren automatisch gelöscht. Die Löschfrist ergibt sich aus der Aufbewahrungsfrist in § 87d AO (5 Jahre). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der letzten Datenübermittlung.
Übermittlungsprotokoll
Zum Zweck der Nachweisbarkeit der Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, werden diese gespeichert. Aus dem Übermittlungsprotokoll werden u. a. auch der Datenlieferant und der technisch Verantwortliche gespeichert. Aus dem zweigeteilten XML-NutzdatenHeader des ELSTER-Datensatzes geht die fino taxtech GmbH als technisch Verantwortliche und der Kunde als Datenlieferant/inhaltlich Verantwortlicher hervor.
Die gespeicherten Informationen werden spätestens nach 6 Jahren automatisch gelöscht. Die Löschfrist ergibt sich aus der Aufbewahrungsfrist in § 87d AO (5 Jahre). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der letzten Datenübermittlung.
Beispiele für Fristbeginn und Löschdatum:
Sachverhalt | Sendedatum | Übermittlung aus fino taxtech-RZ an Finanzverwaltung | Löschen am |
Sofortübermittlung | 30.10.2022 | 30.10.2022 | 15.01.2028 |
Terminübermittlung | 30.10.2022 | 01.01.2023 | 15.01.2029 |
Stornieren | 30.10.2022 | – | Stornodaten 15.01.2028 |
Bereitstellen zur späteren Übermittlung (nur bei Nicht-Übermittlung) | 30.12.2018 | – | 15.01.2028 |
10.1 Wir bieten ein Affiliate-Programm an, d.h., Provisionen oder sonstige Vorteile (zusammenfassend bezeichnet als “Provision”) für Nutzer (bezeichnet als “Affiliates“), die auf unsere Angebote und Leistungen verweisen. Der Verweis erfolgt mittels eines dem jeweiligen Affiliate zugeordneten Links oder anderer Methoden (z.B. Rabatt-Codes), die es uns erlauben, zu erkennen, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen auf dem Verweis beruhte (zusammenfassend bezeichnet als “Affiliate-Links”).
10.2 Um nachverfolgen zu können, ob die Nutzer unsere Leistungen aufgrund der von den Affiliates eingesetzten Affiliate-Links wahrgenommen haben, ist es notwendig, dass wir erfahren, dass die Nutzer einem Affiliate-Link gefolgt sind. Die Zuordnung der Affiliate-Links zu den jeweiligen Geschäftsabschlüssen oder zur sonstigen Inanspruchnahme unserer Leistungen dient alleine dem Zweck der Provisionsabrechnung und wird aufgehoben, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich ist.
10.3 Für die Zwecke der vorgenannten Zuordnung der Affiliate-Links führen die Affiliate-Links auf bestimmte Subdomains.
10.4 Die Daten der Nutzer werden auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen verarbeitet.
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Thema Datenschutz im Allgemeinen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten, der Ihnen auch im Falle von Beschwerden zur Verfügung steht:
fino taxtech GmbH
Beauftragter für den Datenschutz
Universitätsplatz 12, 34127 Kassel
E-Mail: [email protected]
Kassel, 15. November 2022
GrundsteuerDigital – Deutschlands Lösung #1 zur Umsetzung der Grundsteuerreform für Steuerberater, Unternehmen und Privatpersonen.
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Massenbescheidprüfung mit OCR
Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.
Fristenkontrolle
Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.
Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage
Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.
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