Aufkommensneutralität der Hebesätze: Was das bedeutet und warum es ab 2025 trotzdem teurer werden kann

Die reformierte Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, soll aufkommensneutral sein. Doch in vielen Kommunen ist das Geld knapp, durch eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze lassen sich einfach und schnell höhere Einnahmen erzielen. Das könnte auch ab 2025 passieren – trotz der eigentlich geplanten Aufkommensneutralität.

Aufkommensneutralität bedeutet: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich. Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist, zählen nicht die deutschlandweiten oder landesweiten Einnahmen durch die Grundsteuer, sondern allein, wie hoch die Einnahmen der jeweiligen Gemeinde sind. Verglichen wird der Zeitraum vor 2025 und ab 2025, also wenn die Erhebung der reformierten Grundsteuer beginnt.

Ein Gesetz, in dem die Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichtet werden, gibt es nicht – wird es auch so nicht geben, denn das wäre ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Aus der bisherigen lediglich politischen Zielsetzung der Aufkommensneutralität, formuliert u.a. durch das BMF, wollen aber manche Länder nun ergänzende bzw. begleitende gesetzliche Regelungen formen.

Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat bereits ein entsprechendes Gesetz in den Landtag eingebracht, um eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden sicherzustellen. Außerdem werden die Gemeinden verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz zu veröffentlichen und über Abweichungen zu informieren.

Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen.

Wichtig:
Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze obliegt trotz des Transparenzregisters weiterhin der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. 

Wie die Hebesätze ab 2025 ausfallen, steht Stand heute allerdings noch nicht fest. Fakt ist: Die Finanzsituation in den Kommunen ist nicht gerade rosig, teilweise sogar dramatisch. Es fehlt an Geld – und ohne dieses können Straßen, Schwimmbäder und vieles andere nicht bezahlt werden. Deshalb haben viele Kommunen bereits in den vergangenen Jahren an der Grundsteuerschraube gedreht und teilweise erheblich die Hebesätze angehoben. Auch für das Jahr 2024 sind (weitere) Erhöhungen geplant, um die kommunale Finanzierung sicherzustellen.

Um das Versprechen der Aufkommensneutralität erfüllen zu können, müssten die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 den Einnahmen des Jahres 2024 entsprechen. Was aber nicht (!) heißt, dass jeder Grundstückseigentümer in 2025 dieselbe Grundsteuer zahlt wie in 2024. Für den Einzelnen kann sich sehr wohl etwas ändern, nur insgesamt sollen die Einnahmen der Kommune eben nicht steigen.

„Sollen“ heißt nicht „müssen“. Eine Garantie für diese Aufkommensneutralität gibt es nicht. Ist die Finanzlage der Kommune zu angespannt, wird sie für eine entsprechende Erhöhung der Hebesätze und damit für Mehreinnahmen sorgen – Aufkommensneutralität hin oder her.

Durch die geplanten Transparenzregister wüsste dann der Grundstückseigentümer zwar, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre, trotzdem müsste er die Grundsteuer aufgrund des tatsächlich festgesetzten Hebesatzes zahlen, auch wenn dieser höher wäre als der aufkommensneutrale Hebesatz.

Denn: Dass eine Gemeinde einen Hebesatz festlegt, der höher ist als der aufkommensneutrale Hebesatz, wird durch das Transparenzregister nur öffentlich gemacht, aber nicht verhindert.

Fazit: Die Aufkommensneutralität ist ein Versprechen, das viele Gemeinden wahrscheinlich brechen müssen. Immerhin gibt es in einigen Bundesländern die Aussicht auf ein bisschen Transparenz bezüglich der Hebesätze. 

Teilen Sie diesen Beitrag:

Neuste Beiträge

Grundsteuer-News

Grundsteuer Live-Ticker

4. Dezember 2024

Grundsteuer-News

Grundsteuer-News: Black Week, Recruiting-Webinar & mehr!

29. November 2024

Die steuerliche Relevanz bei Immobilienbewertungen

13. November 2024

Kundenstimmen

taxtechShop: „Top Qualität in Minutenschnelle“

6. November 2024

Grundsteuer-News

Grundsteuer-News: Ihre Meinung ist gefragt!

23. Oktober 2024

Grundsteuer-News

Grundsteuer-News: Jetzt Einsprüche massenhaft einlegen und Umsatz erhöhen!

29. August 2024

Wir laden Sie als Premium-Abonnent/in exklusiv zum jährlichen Steuerberaterforum ein, bei dem wir gemeinsam mit Ihnen an neuen Produktideen und Weiterentwicklungen arbeiten.

Experten Webinare

Sie erhalten als Professional- und Premium-Abonnent/in in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Thematiken informatives Hintergrundwissen, das für Ihre Mandantschaft und Sie als Steuerkanzlei von Bedeutung ist.

Grund­funktionalitäten

Einer unserer Grundfunktionen ist das Mandantenportal. Sie können Ihre Mandanten über das Mandantenportal auffordern, die Daten für ein oder mehrere Grundstücke anzulegen.

Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.

Preis pro ELSTER-Übertragung

Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

Sie können mit einem Klick massenhaft:

  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
  • Und ELSTER-Übermittlungen starten
  • Dokumente erstellen

Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

Abteilungen / Standorte / Tochter­gesellschaften

Welche Lösung möchten Sie 14 Tage kostenlos testen?

Wählen Sie aus, welche Lösung von GrundsteuerDigital Sie testen möchten. Die Lösung für Steuerberater ist z.B. optimal für Steuerkanzleien konzipiert. Für Steuerabteilungen in Unternehmen empfehlen wir hingegen unsere Unternehmenslösung.

Registrierung für die Grundsteuer-News

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Erhalten Sie aktuelle Informationen und wichtige Neuigkeiten rund um das Thema Grundsteuer direkt in Ihren Posteingang.

Ihre Anfrage wurder erfolgreich übermittelt.