Die reformierte Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, soll aufkommensneutral sein. Doch in vielen Kommunen ist das Geld knapp, durch eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze lassen sich einfach und schnell höhere Einnahmen erzielen. Das könnte auch ab 2025 passieren – trotz der eigentlich geplanten Aufkommensneutralität.
Aufkommensneutralität bedeutet: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich. Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist, zählen nicht die deutschlandweiten oder landesweiten Einnahmen durch die Grundsteuer, sondern allein, wie hoch die Einnahmen der jeweiligen Gemeinde sind. Verglichen wird der Zeitraum vor 2025 und ab 2025, also wenn die Erhebung der reformierten Grundsteuer beginnt.
Ein Gesetz, in dem die Kommunen zur Aufkommensneutralität verpflichtet werden, gibt es nicht – wird es auch so nicht geben, denn das wäre ein Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Aus der bisherigen lediglich politischen Zielsetzung der Aufkommensneutralität, formuliert u.a. durch das BMF, wollen aber manche Länder nun ergänzende bzw. begleitende gesetzliche Regelungen formen.
Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat bereits ein entsprechendes Gesetz in den Landtag eingebracht, um eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden sicherzustellen. Außerdem werden die Gemeinden verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz zu veröffentlichen und über Abweichungen zu informieren.
Bezüglich der Grundsteuer setzen auch andere Bundesländer auf Transparenz. Folgerichtig sollen dort sog. Transparenzregister eingeführt werden. Diese sollen Auskunft darüber geben, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre. Transparenzregister sollen zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein entstehen.
Wichtig:
Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze obliegt trotz des Transparenzregisters weiterhin der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Wie die Hebesätze ab 2025 ausfallen, steht Stand heute allerdings noch nicht fest. Fakt ist: Die Finanzsituation in den Kommunen ist nicht gerade rosig, teilweise sogar dramatisch. Es fehlt an Geld – und ohne dieses können Straßen, Schwimmbäder und vieles andere nicht bezahlt werden. Deshalb haben viele Kommunen bereits in den vergangenen Jahren an der Grundsteuerschraube gedreht und teilweise erheblich die Hebesätze angehoben. Auch für das Jahr 2024 sind (weitere) Erhöhungen geplant, um die kommunale Finanzierung sicherzustellen.
Um das Versprechen der Aufkommensneutralität erfüllen zu können, müssten die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 den Einnahmen des Jahres 2024 entsprechen. Was aber nicht (!) heißt, dass jeder Grundstückseigentümer in 2025 dieselbe Grundsteuer zahlt wie in 2024. Für den Einzelnen kann sich sehr wohl etwas ändern, nur insgesamt sollen die Einnahmen der Kommune eben nicht steigen.
„Sollen“ heißt nicht „müssen“. Eine Garantie für diese Aufkommensneutralität gibt es nicht. Ist die Finanzlage der Kommune zu angespannt, wird sie für eine entsprechende Erhöhung der Hebesätze und damit für Mehreinnahmen sorgen – Aufkommensneutralität hin oder her.
Durch die geplanten Transparenzregister wüsste dann der Grundstückseigentümer zwar, welcher Hebesatz aufkommensneutral wäre, trotzdem müsste er die Grundsteuer aufgrund des tatsächlich festgesetzten Hebesatzes zahlen, auch wenn dieser höher wäre als der aufkommensneutrale Hebesatz.
Denn: Dass eine Gemeinde einen Hebesatz festlegt, der höher ist als der aufkommensneutrale Hebesatz, wird durch das Transparenzregister nur öffentlich gemacht, aber nicht verhindert.
Fazit: Die Aufkommensneutralität ist ein Versprechen, das viele Gemeinden wahrscheinlich brechen müssen. Immerhin gibt es in einigen Bundesländern die Aussicht auf ein bisschen Transparenz bezüglich der Hebesätze.