Newsletter: Am 31.01.24 läuft die Frist für Änderungsanzeigen ab!

Grundsteuer-News

Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet. Für 2024 wünschen wir Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

In Anlehnung daran, haben wir gleich zu Beginn des Jahres eine großartige Neuigkeit für Sie.
Mit unserer neuen Funktion „Grundstücksdatenabfrage” ist die Beschaffung von Grundstücksdaten bei erklärungsrelevanten Änderungen an Grundstücken Ihrer Mandantinnen und Mandanten mit wenigen Klicks erledigt! Diese Funktion ist ein Teil des Änderungsmanagements und in allen Paketen enthalten.
 
Unterstützen Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten möglichst zeitnah, ihrer Erklärungs- und Anzeigepflicht von Grundstücksveränderungen nach § 228 Abs.1 und 2 BewG nachzukommen, da die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Änderungsanzeige am 31.01.2024 abläuft. Die Frist betrifft in diesem Fall die Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden, sowie Baden-Württemberg und Hessen.
 
Da die Änderungsanzeige durch § 228 Abs. 5 BewG den Charakter einer Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung erhält, kann eine verspätete Abgabe oder Nicht-Abgabe entweder zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO oder zu Zwangsmitteln nach §§ 328 ff. AO führen. Der automatische Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO in Höhe von 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung greift dabei grundsätzlich erst bei verspäteten Abgaben von mehr als 14 Monaten nach dem jeweiligen Besteuerungszeitpunkt; unabhängig davon kann ein Verspätungszuschlag im Ermessen des Finanzamts festgesetzt werden.

Im detaillierten Blogbeitrag „Grundsteuer-Änderungsanzeige: Fristablauf 31.01.24“ haben wir Ihnen alle relevanten Infos zur Grundsteuer-Änderungsanzeige, mit Blick auf alle Fristen, erklärungsrelevante Änderungen und mögliche Konsequenzen zusammengefasst.

Wie funktioniert die Grundstücksdatenabfrage?
Sie wählen zuerst die anzufragenden Mandantinnen und Mandanten in GrundsteuerDigital aus, nutzen dabei unsere anpassbare Nachrichtenvorlage und versenden anschließend massenhaft die Abfragemail. In dieser Mail mit Beispielen für erklärungsrelevante Grundstücksänderungen kann Ihnen Ihr/e Mandant/in durch Anklicken eines Links mitteilen, ob es eventuelle Änderungen am Grundstück gegeben hat oder nicht.
Wählt Ihr/e Mandant/in die Variante “Es gab keine Änderungen” in der Mail aus, wird dem Mandanten eine kurze Bestätigung über die Übermittlung der Information anzeigt. Auch Sie als Steuerberater/in erhalten diese Info als Nachweis für Ihre Unterlagen.
Gab es Änderungen? Dann wird Ihr/e Mandant/in ins Mandantenportal weitergeleitet. Das Besondere hierbei: Auch Mandantinnen und Mandanten, die keinen Zugang zum Mandantenportal haben, können Ihre Änderungen ohne Registrierung in einem Textfeld eintragen und Ihnen direkt in die GrundsteuerDigital Lösung schicken.
Im Anschluss überprüfen Sie die Änderungen auf Erklärungsrelevanz, tragen sie in den jeweiligen Grundstücken ein und erstellen dann manuell oder per Massenverarbeitung im Änderungsmanagement neue
Änderungserklärungen.
Änderungsmanagement Grundstücksdatenabfrage
Damit Sie die Grundstücksdatenabfrage im Änderungsmanagement optimal nutzen können, finden Sie auf unserem YouTube-Kanal hilfreiche Tutorials sowie nützliche Hilfebeiträge in unserem Hilfecenter:

➡️
Grundstücksdatenabfrage
Mit dem neuen Untermodul des Änderungsmanagements können Sie schnell und unkompliziert massenhaft bei Ihren Mandantinnen und Mandanten nachfragen, ob es eine erklärungsrelevante Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

 

➡️ Änderungsmanagement
Behalten Sie mit dem Änderungsmanagement den Überblick über alle Änderungen an erklärungsrelevanten Feldern und erstellen Sie direkt Erklärungen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Filter, Spalten und die Massenverarbeitungsfunktionen verwenden, um bestens für zukünftige Erklärungen gewappnet zu sein.

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Experten Webinare

Sie erhalten als Professional- und Premium-Abonnent/in in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Thematiken informatives Hintergrundwissen, das für Ihre Mandantschaft und Sie als Steuerkanzlei von Bedeutung ist.

Grund­funktionalitäten

Einer unserer Grundfunktionen ist das Mandantenportal. Sie können Ihre Mandanten über das Mandantenportal auffordern, die Daten für ein oder mehrere Grundstücke anzulegen.

Anzahl Feststellungserklärungen

Mindestumsatz pro Jahr

Nur im Basis-Paket gibt es einen jährlichen Mindestumsatz. Dafür gibt es in diesem Paket keine monatliche Gebühr.

Preis pro ELSTER-Übertragung

Ein größeres Paket bietet neben umfangreicheren Funktionen auch einen günstigeren Preis pro ELSTER-Übertragung. Als Basis-Abonnent profitieren Sie beispielsweise mit einem Upgrade auf das Standard-Paket neben der vergleichsweise 5€ günstigeren ELSTER-Übertragungsgebühr pro Stück, auch von der Massenverarbeitungsfunktion und der Fristenkontrolle.

Massenbescheidprüfung mit OCR

Bei der Massenbescheidprüfung mit der automatischen Texterkennung „Optical Character Recognition“ können Bescheide massenhaft hochgeladen, automatisch zugeordnet und alle Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge automatisch ausgelesen und mit der jeweiligen Berechnung in einer Gesamtübersicht verglichen werden.

Fristenkontrolle

Mit der Fristenkontrollfunktion, die in allen Paketen enthalten ist, laden Sie nach Erhalt der Bescheide, diese im Menüpunkt „Fristen“ hoch. Die Einspruchsfrist wird automatisch berechnet. Damit Sie keine Frist verpassen, erhalten Sie standardmäßig eine Woche vor Ablauf der Frist eine Erinnerung. Der Zeitraum ist auch individuell einstellbar.

Massenverarbeitung

Sie können mit einem Klick massenhaft:

  • Feststellungserklärungen neu anlegen,
  • Freigaben anfordern,
  • Freigaben erteilen,
  • Und ELSTER-Übermittlungen starten
  • Dokumente erstellen

Änderungsmanagement inkl. Grundstücksdatenabfrage

Das Änderungsmanagement ermöglicht es Ihnen, Grundstücksänderungen auf Erklärungsrelevanz zu prüfen und anschließend für diese massenhaft neue Erklärungen anlegen zu können. In Hinsicht auf die Anzeigepflicht von Änderungen behalten Sie mit dieser neuen Funktion den Überblick.
Außerdem dient die dazugehörige Grundstücksdatenabfrage dazu, bei den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern schnell & einfach nachzufragen, ob es eine Veränderung an den Grundstücken gegeben hat.

Abteilungen / Standorte / Tochter­gesellschaften

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